Wenn eine Partei erstmalig bei der Bundestagswahl antreten will, muss sie nicht nur ihre Parteieigenschaft nachweisen, sondern auch Unterstützungsunterschriften beibringen. Das Bundeswahlgesetz verlangt, dass mindestens ein Tausendstel der Wahlberechtigten als Unterstützerinnen und Unterstützer im Vorfeld der Wahl unterschreiben. Für Neuparteien eine nicht unerhebliche Hürde. Warum diese allerdings verfassungsrechtlich sogar geboten ist, erklärt Dir Christian Sommer, Rechtsanwalt und Repetitor für Öffentliches Recht, anhand einer ganz aktuellen Entscheidung des BVerfG.
Besprochenes Urteil: BVerfG RÜ 2025, 159
Unsere Podcast-Folgen zu den vorherigen Wahlrechtsänderungen findest Du unter den folgenden Links:
- Unter Bundestag soll kleiner werden - Teil 1
- Unser Bundestag soll kleiner werden - Teil 2
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