"Eltern haften für Ihre Kinder" steht an vielenBaustellen oder andernorts angeschlagen.
Inwiefern dieser Satz möglicherweise auch Bedeutung für dasStrafrecht hat, hatte der BGH in einer Entscheidung aus dem Jahr 2025 zuklären, bei der es insbesondere um die Garantenstellung einer Mutter für ihrenstrafmündigen, aber minderjährigen Sohn ging.
RA Dr. Marc Reiß, Dezernatsleiter Strafrecht, Repetitor inden Kursen der AS-Zentrale in Münster und Dozent im K1-Klausurenkurs, lotstEuch durch die klausurrelevanten Eckpunkte der Entscheidung und erklärt, welcheVorüberlegungen für den Fall notwendig waren, um das Gutachten sinnvollaufzubauen.
Der heutigen Folge liegt zugrunde: BGH RÜ 2026, 148, alsEntscheidung des Monats kannst Du sie kostenlos herunterladen unter: "Eltern haften für Ihre Kinder" steht an vielenBaustellen oder andernorts angeschlagen.
Inwiefern dieser Satz möglicherweise auch Bedeutung für dasStrafrecht hat, hatte der BGH in einer Entscheidung aus dem Jahr 2025 zuklären, bei der es insbesondere um die Garantenstellung einer Mutter für ihrenstrafmündigen, aber minderjährigen Sohn ging.
RA Dr. Marc Reiß, Dezernatsleiter Strafrecht, Repetitor inden Kursen der AS-Zentrale in Münster und Dozent im K1-Klausurenkurs, lotstEuch durch die klausurrelevanten Eckpunkte der Entscheidung und erklärt, welcheVorüberlegungen für den Fall notwendig waren, um das Gutachten sinnvollaufzubauen.
Der heutigen Folge liegt zugrunde: BGH RÜ 2026, 148, alsEntscheidung des Monats kannst Du sie kostenlos herunterladen unter: www.Alpmann-Schmidt.de/BGH RÜ 2026, 148
Den ebenfalls erwähnten Fall zur Heimtücke (Thema von Folge50) findest Du in der RÜ 2024, 683.
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