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Einiges los in Berlin und in Karlsruhe: Vor der konstituierenden Sitzung des gerade frisch gewählten Bundestages trat noch schnell der alte Bundestag zusammen, um über nichts geringeres als eine Grundgesetzesänderung zu entscheiden. Die Opposition war nicht begeistert und wandte sich unverzüglich an das BVerfG. Ob man den alten Bundestag noch einberufen darf und ob dieser die Schuldenbremse ändern durfte, erklärt Euch in dieser Folge Horst Wüstenbecker, Rechtsanwalt und Repetitor.
Zugehöriger Beitrag: Wüstenbecker RÜ 2025, 278 (genaue Fundstelle folgt!)
Einiges los in Berlin und in Karlsruhe: Vor der konstituierenden Sitzung des gerade frisch gewählten Bundestages trat noch schnell der alte Bundestag zusammen, um über nichts geringeres als eine Grundgesetzesänderung zu entscheiden. Die Opposition war nicht begeistert und wandte sich unverzüglich an das BVerfG. Ob man den alten Bundestag noch einberufen darf und ob dieser die Schuldenbremse ändern durfte, erklärt Euch in dieser Folge Horst Wüstenbecker, Rechtsanwalt und Repetitor.
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