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Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare scheiden aufgrund einer gesetzlichen Regelung zwingend mit Vollendung des 70. Lebensjahres aus dem Amt. Da sich die Verhältnisse seit Einführung der Altersgrenze massiv geändert haben, hält das BVerfG sie inzwischen für mit der Berufsfreiheit unvereinbar. Wie prüfungsrelevant die Entscheidung ist (sehr!), auf welche Punkte es ankommt und welche Rolle das Europarecht spielt, erklärt Dir das "Team Ö-Recht" bestehend aus Luisa Heithecker und Christian Sommer.
Die Entscheidung zum Nachlesen: BVerfG RÜ 2025, 648
Hier findest Du die von Christian angesprochene Entscheidung zur verbotenen Anwaltswerbung: BGH NJW 2017, 407
Wenn Du Dich bei der Berufsfreiheit und weiteren Grundrechten auf den aktuellen Stand bringen willst: unser Skript "Grundrechte" hilft! Hier geht es zur Leseprobe und zu den Bestellmöglichkeiten: www.alpmann-schmidt.de/skript-grundrechte
By Alpmann SchmidtAnwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare scheiden aufgrund einer gesetzlichen Regelung zwingend mit Vollendung des 70. Lebensjahres aus dem Amt. Da sich die Verhältnisse seit Einführung der Altersgrenze massiv geändert haben, hält das BVerfG sie inzwischen für mit der Berufsfreiheit unvereinbar. Wie prüfungsrelevant die Entscheidung ist (sehr!), auf welche Punkte es ankommt und welche Rolle das Europarecht spielt, erklärt Dir das "Team Ö-Recht" bestehend aus Luisa Heithecker und Christian Sommer.
Die Entscheidung zum Nachlesen: BVerfG RÜ 2025, 648
Hier findest Du die von Christian angesprochene Entscheidung zur verbotenen Anwaltswerbung: BGH NJW 2017, 407
Wenn Du Dich bei der Berufsfreiheit und weiteren Grundrechten auf den aktuellen Stand bringen willst: unser Skript "Grundrechte" hilft! Hier geht es zur Leseprobe und zu den Bestellmöglichkeiten: www.alpmann-schmidt.de/skript-grundrechte

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