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Die Prüfungsämter lieben bekanntlich den Autokauf. Eine etwas untypische, aber gerade dadurch interessante und klausurrelevante Konstellation liegt der heute durch unseren Dozenten Johannes Kardel vorgestellten Konstellation zugrunde. Es geht dabei um die Frage, ob eine im Kaufvertrag eines Oldtimers aufgenommene verbindliche Zustandsnote bezüglich des Fahrzeugzustandes eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellen kann.
Der heutigen Podcastfolge liegt die Entscheidung BGH RÜ 2025, 541 zugrunde.
Weitere Informationen dazu und Bestellmöglichkeiten findest du unter www.alpmann-schmidt.de/Skript-Schuldrecht-BT1
Nachdem immer häufiger Drohnen unbekannter Herkunft über Anlagen der kritischen Infrastruktur (z.B. Flughäfen, Kraftwerke) gesichtet werden, stellt sich die Frage, wie man mit den Drohnen verfährt. "Abschießen!" heißt es schnell. Aber wer? Und auf welcher rechtlichen Grundlage? Das erklärt Euch in dieser Folge Horst Wüstenbecker, Rechtsanwalt und Repetitor.
In schriftlicher Form findest Du diesen Beitrag in der RÜ, Heft 12/2025.
Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare scheiden aufgrund einer gesetzlichen Regelung zwingend mit Vollendung des 70. Lebensjahres aus dem Amt. Da sich die Verhältnisse seit Einführung der Altersgrenze massiv geändert haben, hält das BVerfG sie inzwischen für mit der Berufsfreiheit unvereinbar. Wie prüfungsrelevant die Entscheidung ist (sehr!), auf welche Punkte es ankommt und welche Rolle das Europarecht spielt, erklärt Dir das "Team Ö-Recht" bestehend aus Luisa Heithecker und Christian Sommer.
Die Entscheidung zum Nachlesen: BVerfG RÜ 2025, 648
Hier findest Du die von Christian angesprochene Entscheidung zur verbotenen Anwaltswerbung: BGH NJW 2017, 407
Wenn Du Dich bei der Berufsfreiheit und weiteren Grundrechten auf den aktuellen Stand bringen willst: unser Skript "Grundrechte" hilft! Hier geht es zur Leseprobe und zu den Bestellmöglichkeiten: www.alpmann-schmidt.de/skript-grundrechte
Die Entscheidung für ein Tattoo sollte wohlüberlegt sein. Der BGH hatte sich kürzlich mit einem Fall zu beschäftigen, in dem der Täter seinem Opfer diese Entscheidung auf sehr brutale Weise abgenommen hatte, indem er ihm aus Rache die Buchstaben "FUCK" unmittelbar oberhalb dessen Augenbraue tätowierte.Neben der Frage, ob die Verwendung einer Tätowiermaschine die Qualifikation des gefährlichen Werkzeugs erfüllt, enthielt der Fall auch ein Problem aus dem AT:Denn das Opfer hätte zwar die Möglichkeit gehabt, das Tattoo per Laser entfernen zu lassen – entschied sich jedoch dagegen, weil die Behandlung langwierig sowie schmerzhaft gewesen wäre und zudem seine finanziellen Möglichkeiten überstieg.Spannend ist das Urteil auch, weil der BGH hier eine zunächst als Ausreißer gewertete frühere Entscheidung bestätigt.
RA Dr. Marc Reiß, Dezernatsleiter Strafrecht, Repetitor in den Kursen der AS-Zentrale in Münster und Dozent im K1-Klausurenkurs, lotst Euch durch die klausurrelevanten Eckpunkte der Entscheidung.
Der heutigen Folge liegt zugrunde: BGH RÜ 2024, 683 und BGH RÜ 2017, 370
Die neuen Definitionen zum Strafrecht sind da, ab sofort als Karteikarten zum effizienteren Lernen! Weitere Informationen dazu und Bestellmöglichkeiten findest Du unter www.alpmann-schmidt.de/definitionen-strafrecht
Klassiker der Rechtsprechung sind für die juristische Ausbildung ebenso wichtig wie aktuelle Entscheidungen. Diese Mischung findet sich deshalb in unserer neuen Zeitschrift, der RÜStart für die Anfangssemester. In der heutigen RÜStart-Spezialfolge berichten Euch Luisa Heithecker und Christian Sommer, die Autoren des August-Heftes der RÜStart, von einer aktuellen Entscheidung (AfD hat Anspruch auf Nutzung der Essener Grugahalle für ihren Bundesparteitag) und einem Klassiker (Reiten im Walde).
Hier geht es zum kostenlosen Probeabo für die RÜStart: www.alpmann-schmidt.de/rüstart
Ein sehr examensrelevantes Thema sind Fälle zur werkvertraglichen Gewährleistung. Herr Dr. Matthias Hünert, Dozent für Zivilrecht und Leiter von AS Individuell, unserem Einzelunterrichtsangebot, nimmt daher eine aktuelle BGH-Entscheidung zu dieser Thematik zum Anlass, für Euch wichtige Probleme aus diesem Bereich darzustellen.
Der heutigen Folge liegt zugrunde: BGH RÜ 2024, 674
Können Asylsuchende, die an der deutschen Grenze Asyl beantragen, von der Bundespolizei zurückgewiesen werden? Welche Auswirkungen haben die Eilentscheidungen des VG Berlin, die derzeit überall diskutiert werden? Horst Wüstenbecker, Rechtsanwalt und Repetitor, gibt einen Überblick über die maßgeblichen Fragen und stattet Euch mit dem notwendigen Wissen insbesondere für Eure mündliche Prüfung aus!
Zum Nachlesen findest Du alles Wissenswerte in der RÜ 2025, 361
Du möchtest Dich mit der RÜ auf Dein Examen vorbereiten und schon heute die Examensklausuren von morgen lesen? Dann kannst Du die RÜ hier bestellen: www.alpmann-schmidt.de/rechtsprechungsübersicht
Am 8. Mai 2025 jährte sich das Ende des Zweite Weltkrieg inEuropa durch die vollständige Kapitulation der deutschen Wehrmacht zum 80. Mal. Für große mediale Aufmerksamkeit hat die Verurteilung einer ehemaligen KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen sowie Beihilfe zum versuchten Mord in fünf Fällen gesorgt.
Die examensrelevante Entscheidung des BGH bespricht in dieser Folge Dr. Jannina Schäffer für Euch. Denn neben der wichtigen Prüfung von Mordmerkmalen geht es auch um die Frage der psychischen Beihilfe und des doppelten Gehilfenvorsatzes bei sogenannten neutralen, berufstypischen Handlungen.
Die Entscheidungen kannst Du nachlesen unter: RÜ 2025,214 ff.
Viel Erfolg beim Nacharbeiten und Lernen für das Examen!
Beim Arbeitsrecht handelt es sich um ein zivilrechtliches Nebengebiet, das im Examen aber trotzdem eine große Bedeutung hat. Du solltest das Arbeitsrecht also auf keinen Fall auf Lücke setzen. Klüger ist es, wenn Du stattdessen das Basis-Wissen lernst, das im Examen immer wieder abgefragt wird. Dazu gehören auch Entschädigungsansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Und genau darum geht es in der heutigen Folge. Dr. Jannina Schäffer stellt Euch ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts vor, in dem ein Mann den Entschädigungsanspruch aus § 15 Abs. 2 AGG geltend macht, nachdem er sich erfolglos auf eine Stelle als „Sekretärin“ beworben hatte.
Die Entscheidungen kannst Du hier nachlesen: RÜ 2025, 78 ff.
Viel Spaß beim Nacharbeiten und viel Erfolg beim Lernen!
Deine Arbeitsrechts-Kenntnisse kannst Du mit unserem Skript "Arbeitsrecht" vertiefen. Eine Leseprobe sowie Bestellmöglichkeiten findest Du unter www.alpmann-schmidt.de/skript-arbeitsrecht
Einiges los in Berlin und in Karlsruhe: Vor der konstituierenden Sitzung des gerade frisch gewählten Bundestages trat noch schnell der alte Bundestag zusammen, um über nichts geringeres als eine Grundgesetzesänderung zu entscheiden. Die Opposition war nicht begeistert und wandte sich unverzüglich an das BVerfG. Ob man den alten Bundestag noch einberufen darf und ob dieser die Schuldenbremse ändern durfte, erklärt Euch in dieser Folge Horst Wüstenbecker, Rechtsanwalt und Repetitor.
Zugehöriger Beitrag: Wüstenbecker RÜ 2025, 278 (genaue Fundstelle folgt!)
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