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Die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung stellt einen der absoluten Klassiker im Strafrecht BT dar, den Studierende unbedingt kennen sollten. Gleichzeitig haben die Raubdelikte noch weitere examensrelevante Probleme zu bieten. Beispielsweise im Rahmen des Finalzusammenhangs oder bei der Definition des gefährlichen Werkzeugs.
Zwei examensrelevante Urteile zum Raub stellt Euch Dr. Jannina Schäffer in dieser Folge vor. Diese könnt Ihr außerdem in der RÜ nachlesen:
Viel Spaß beim Nacharbeiten und viel Erfolg beim Lernen!
Alle weiteren Informationen zur RÜ und zu den Bestellmöglichkeiten findest Du im Alpmann Webshop unter shop.alpmann-schmidt.de.
Musterklausuren, den Klausurplan sowie weitere Informationen zum K1-Klausurenkurs findest Du unter www.k1-klausurenkurs.de!
Der Examensklassiker aus dem Recht der beschränkten Geschäftsfähigkeit ist die Frage, inwieweit man Minderjährigen eine Immobilie unentgeltlich zuwenden kann bzw. welche Zustimmungserfordernisse hier bestehen. Dr. Matthias Hünert, Dozent für Zivilrecht und Leiter von AS Individuell, unserem Einzelunterrichtsangebot, nimmt daher eine aktuelle BGH-Entscheidung zu dieser Thematik zum Anlass, für Euch die wichtigsten Klausurkonstellationen darzustellen.
Der heutigen Folge liegt zugrunde: BGH RÜ 2024, 433
Die wichtigsten Strukturen, Prüfungsreihenfolgen, Definitionen und Klausurschwerpunkte findest Du in unserer Reihe "Aufbauschemata" mit je einer Ausgabe für Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Leseproben findest Du unter shop.alpmann-schmidt.de. +++ ACHTUNG, NEUERSCHEINUNG: Die "Aufbauschemata Zivilrecht/ZPO" erscheinen gerade neu! Alle wichtigen Neuerungen (inkl. MoPeG!) sind berücksichtigt!
Vorhaben im Außenbereich - ein Klassiker für baurechtliche Examensklausuren. Ein aktueller Fall des OVG Schleswig zeigt: nicht jede Tierhaltung führt gleich zu einem landwirtschaftlichen Betrieb. In dieser Folge zeigt Euch Christian Sommer, dass die Systematik des BauGB leicht zu durchschauen ist und gibt wichtige Tipps für Eure nächste baurechtliche Klausur.
Der heutige Fall: OVG Schleswig RÜ 2024, 590
Deine Examensklausuren von morgen findest Du - klausurmäßig aufbereitet - in der monatlich erscheinenden RÜ-RechtsprechungsÜbersicht. Weitere Informationen zur RÜ findest Du hier: www.rechtsprechungsübersicht.de
Falls Ihr Euch – wie unsere Moderatorin Dr. Jannina Schäffer – schon auf den Herbst, Pumpkin Spiced Coffee und Halloween freut, müsst Ihr heute unbedingt dranbleiben. In dieser Podcastfolge aus dem Strafrecht geht es um die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug. Erklärt wird diese anhand eines BGH-Urteils zum sog. „Wash-Wash-Trick“. Diese „Betrugs“masche wird auch „Geldzauberei“ genannt – aber hört doch selbst rein.
Die Entscheidung findet Ihr examenstypisch aufbereitet auch zum Nachlesen in der August-Ausgabe unserer RÜ-RechtsprechungsÜbersicht BGH RÜ 2024, 507 (Unmittelbares Ansetzen zur „Geldzauberei“)
Alle weiteren Informationen zur RÜ und zu den
Musterklausuren, den Klausurplan sowie Muster unserer
Unfälle im Straßenverkehr kommen in der Praxis häufig vor. Entsprechend beliebt sind auch Examensklausuren aus dem Bereich des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dr. Jannina Schäffer erläutert Euch in dieser Podcastfolge, was es in einer StVG-Klausur zu beachten gibt und stellt Euch eine aktuelle Entscheidung des BGH zur sog. Lückenrechtsprechung vor.
Den besprochenen Fall könnt Ihr hier nachlesen: BGH RÜ 2024, 489.
Einen weiteren Übungsfall zum StVG wird es in der
Viel Spaß beim Nacharbeiten und viel Erfolg beim Lernen!
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Musterklausuren, den Klausurplan sowie weitere
Mit der Wahlrechtsreform 2023 hat der Gesetzgeber das Bundestagswahlrecht erheblich geändert: Anzahl der Abgeordneten auf 630 gedeckelt, keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr, keine Grundmandatsklausel mehr - dafür ein neues "Verfahren der Zweitstimmendeckung". Christian Sommer bringt mit dieser Folge Licht ins Dunkel, führt in die Änderungen ein und erklärt, warum das BVerfG die Änderungen weitestgehend für verfassungskonform hält.
Achtung, Fortsetzungsbeitrag! Die letzte Wahlrechtsreform von 2020 haben wir schon in der Folge "Unser Bundestag soll kleiner werden - Teil 1" besprochen. Die Folge findet Ihr hier und zum nachlesen in der RÜ 2024, 99.
Die heute besprochene Entscheidung: BVerfG, Urt. v. 30.07.2024 - 2 BvF 1/23 u.a. - im Gutachtenstil aufbereitet nachzulesen im RÜ Heft 10/24.
Podcast live: Aufnahme von der Hausmesse des Verlags C.H.Beck in München
Wir alle kennen Sie aus dem Stadtbild: e-Scooter. Aber was passiert eigentlich, wenn Personen über die abgestellten Scooter stürzen und sich verletzen - haftet die Betreiberfirma? Und wenn eine Stadt sich entscheidet, keine Roller mehr haben zu wollen - können sie die Scooter dann aus ihrer Stadt "verbannen"? Diesen Fragen gehen Jannina Schäffer und Christian Sommer sowohl zivilrechtlich als auch öffentlich-rechtlich nach!
Entscheidungen zur heutigen Folge:
OLG Bremen RÜ 2024, 14
OVG NRW RÜ 2024, 168
VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 15.04.2024 - 2 L 444/24, BeckRS 2024, 8944
Jura muss nicht langweilig und trocken sein. Das zeigt Euch Jannina Schäffer in ihrer neuen Podcastfolge aus dem Zivilrecht. In dieser Folge werden zwei Urteile besprochen, die sich mit exotischen – aber nichtsdestotrotz examensrelevanten – Normen beschäftigen. Im ersten Fall geht es um einen Entschädigungsanspruch nach dem AGG, weil sich ein Mann aufgrund seines Geschlechts diskriminiert fühlte, dem in einem Fitnessstudio das Tragen eines Muskelshits verboten wurde. Der zweite Fall beschäftigt sich mit der sogenannten „Bielefeld-Verschwörung“ und einer Auslobung der Stadt Bielefeld über eine Million Euro an denjenigen, der die Nichtexistenz der Stadt beweist.
Fundstellen für die besprochenen Fälle:
AG Bad Urach RÜ 2024, 254 (Tanktop-Verbot im Fitnessstudio diskriminiert Männer!)
LG Bielefeld RÜ 2024, 305 (Auslobung: Bielefeld? Gibt’s doch gar nicht!)
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Der Klassiker in Studium und Examensvorbereitung: Eine Partei will ihren Bundesparteitag in einer Stadthalle durchführen - die Stadt möchte das aber nicht. Wann ein Anspruch auf Nutzung besteht und wie sich die Zwischenschaltung einer GmbH auswirkt, erklärt Euch Christian Sommer in der neuen Folge. Hintergrund: Am letzten Juni-Wochenende fand ein Bundesparteitag einer Partei statt, der nach Willen der Stadt jedenfalls nicht an diesem Ort hätte stattfinden sollen.
VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 14.06.2024 – 15 L 888/24, RÜ 7/24
Weitere Infos zu unserer RÜ-RechtsprechungsÜbersicht, die jeden Monat erscheint und die häufig im Examen trifft, findet Ihr unter www.rechtsprechungsübersicht.de. Es heißt nicht ohne Grund: Erst in der RÜ, dann im Examen!
Der Tatbestand der Unterschlagung gem. § 246 Abs. 1 StGB ist nicht nur im Strafrecht Schwerpunktbereich ein beliebtes Thema und füllt ganze Seminararbeiten, sondern wird auch häufig in den strafrechtlichen Examanesklausuren abgeprüft.
Besondere Schwierigkeiten bereitet den Studierenden der Prüfungspunkt der Zueignung, genauer gesagt der Zueignungsabsicht. Galt bisher die Manifestationstheorie als vorherrschend, so hat sich der BGH jetzt dazu geäußert, dass die bloße Manifestation des Zueignungswillens nicht mehr ausreicht.
Carolin Hartmann, Repetitorin in unserem K1-Klausurenkurs, zeigt in dieser Folge einerseits die bisher vertretene Manifestationstheorie und anderseits die Argumente für den Richtungswechsel des BGH zur Zueignungstheorie auf.
Ein bisher eher stiefmütterlich behandeltes Delikt bekommt durch diese Entscheidung enormen Auftrieb für die Relevanz in strafrechtlichen Examensklausuren.
Im Gutachtenstil aufbereitet findet Ihr den Fall
Alles Wissenswerte über den angesprochenen K1-Klaurenkurs zur Vorbereitung auf das 1. Examen findet Ihr hier: www.k1-klausurenkurs.de
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