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Mit der Wahlrechtsreform 2023 hat der Gesetzgeber das Bundestagswahlrecht erheblich geändert: Anzahl der Abgeordneten auf 630 gedeckelt, keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr, keine Grundmandatsklausel mehr - dafür ein neues "Verfahren der Zweitstimmendeckung". Christian Sommer bringt mit dieser Folge Licht ins Dunkel, führt in die Änderungen ein und erklärt, warum das BVerfG die Änderungen weitestgehend für verfassungskonform hält.
Achtung, Fortsetzungsbeitrag! Die letzte Wahlrechtsreform von 2020 haben wir schon in der Folge "Unser Bundestag soll kleiner werden - Teil 1" besprochen. Die Folge findet Ihr hier und zum nachlesen in der RÜ 2024, 99.
Die heute besprochene Entscheidung: BVerfG, Urt. v. 30.07.2024 - 2 BvF 1/23 u.a. - im Gutachtenstil aufbereitet nachzulesen im RÜ Heft 10/24.
Mit der Wahlrechtsreform 2023 hat der Gesetzgeber das Bundestagswahlrecht erheblich geändert: Anzahl der Abgeordneten auf 630 gedeckelt, keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr, keine Grundmandatsklausel mehr - dafür ein neues "Verfahren der Zweitstimmendeckung". Christian Sommer bringt mit dieser Folge Licht ins Dunkel, führt in die Änderungen ein und erklärt, warum das BVerfG die Änderungen weitestgehend für verfassungskonform hält.
Achtung, Fortsetzungsbeitrag! Die letzte Wahlrechtsreform von 2020 haben wir schon in der Folge "Unser Bundestag soll kleiner werden - Teil 1" besprochen. Die Folge findet Ihr hier und zum nachlesen in der RÜ 2024, 99.
Die heute besprochene Entscheidung: BVerfG, Urt. v. 30.07.2024 - 2 BvF 1/23 u.a. - im Gutachtenstil aufbereitet nachzulesen im RÜ Heft 10/24.
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