Die Grundrechte sind zuallererst
Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Seit der „Lüth“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil
vom
15.01.1958 – 1
BvR
400/51) ist jedoch anerkannt, dass die Grundrechte des Grundgesetzes auch eine
objektive Wertentscheidung verkörpern, die für alle Bereiche des Rechts gilt. Für Private folgt daraus, dass die Grundrechte auch in das Rechtsverhältnis zu anderen Privaten ausstrahlen. Sie entfalten
mittelbare Drittwirkung.
Doch in welchen Konstellationen entfalten die Grundrechte mittelbare Drittwirkung – und in welchem Umfang? Diese Frage stellte sich in einem Fall, in dem ein Fußballfan wegen vermeintlicher Beteiligung an Ausschreitungen von einem Fußballverein mit einem umfassenden
Stadionverbot belegt wurde – und dagegen klagte. In seiner Entscheidung konkretisiert das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen und Folgen der mittelbaren Bindung Privater an die Grundrechte (Beschluss vom 11.04.2018 – 1 BvR 3080/09). Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung für die Grundrechtsdogmatik ist die Stadionverbote-Entscheidung schon heute ein „Klassiker“ der Rechtsprechung des BVerfG.
Professor Emanuel V. Towfigh, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, ruft diese Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren Kontext ein:
- Was verstehen wir unter dem Prinzip der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte?
- Was bewegt das Bundesverfassungsgericht in seiner „Stadionverbote“-Entscheidung dazu, die Dogmatik der mitttelbaren Drittwirkung auszuweiten?
- Nach welchen Kriterien bestimmt das Bundesverfassungsgericht, ob und in welchem Umfang Private der mittelbaren Drittwirkung unterliegen?
- Dürfen Private – anders als der Staat – grundsätzlich andere Teilnehmer des Rechtsverkehrs diskriminieren?
- Wie verhält sich die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte in ihrem Umfang zu einer unmittelbaren Grundrechtsbindung?
- Welche Folgewirkungen hat die „Stadionverbote“-Entscheidung?
- Wirkt sich die „Stadionverbote“-Entscheidung auch aus auf die mittelbare Grundrechtsbindung von Social-Media-Plattformen?
Eine detaillierte Aufbereitung der Stadionverbote-Entscheidung findet ihr auf der
Jurafuchs Lernplattform (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für
Studium,
Referendariat und die
beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.
Im
Smartbook Grundrechte von Professor Towfigh und Alexander Gleixner (Open Access bei unserem Kooperationspartner Nomos) findet ihr zudem systematische Ausführungen zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte und zum Stadionverbots-Entscheidung.
Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts
für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „
SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.