Der
Internationale Gerichtshof (IGH) hat am 16.03.2022 eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Der IGH hat
Russland verpflichtet, die am 24. Februar 2022 begonnenen militärischen Operationen im Gebiet der
Ukraine unverzüglich einzustellen. Diese und weitere Anordnungen ergingen als einstweilige Anordnung (provisional measures), die die Ukraine gegen Russland unter Berufung auf die
Völkermordkonvention angestrengt hat. Die Entscheidung kommt einer kleinen Sensation gleich.
Professorin Paulina Starski, Inhaberin des Lehrstuhls für Deutsches und ausländisches Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Senior Research Affiliate am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, sowie
Friedrich Arndt, Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl, erläutern diese Entscheidung:
- Welche Aufgabe kommt dem Internationalen Gerichtshof zu und für welche Verfahren ist der IGH zuständig?
- Worauf gründet sich die Zuständigkeit des IGH im vorliegenden Fall?
- Was macht der IGH im Rahmen eines Verfahrens zum Erlass einer einstweiligen Anordnung (provisional measures)?
- Warum geht es im vorliegenden Verfahren nicht darum festzustellen, dass der russische Angriffskrieg gegen das Gewaltverbot (Art. 2 Abs. 4 UN-Charta) verstößt?
- Welches Recht der Ukraine auf Grundlage der Völkermordkonvention soll durch die einstweilige Anordnung des IGH geschützt werden?
- Welche Bedeutung kommt der Entscheidung zu, wenn Russland sich weigert, der Anordnung nachzukommen?
- Wann ist mit der Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen und wie wird der IGH in der Hauptsache voraussichtlich entscheiden?
Die Entscheidung des IGH vom 16.03.2022 im Original findet ihr hier.
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