Wenn der Flug annulliert oder wegen Warteschlangen verpasst wird, können Fluggäste gegenüber der Fluglinie Ansprüche geltend machen. Dies sollte zeitnah erfolgen, Entschädigungsansprüche oft nach drei Jahren verfallen, rät der Jurist Jan Stupnanek. Fluggäste sollten zudem die Situation am Flughafen durch Fotos der Anzeigetafeln oder mit Hilfe von Zeugen dokumentieren.
Stupnanek, Jan
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