Der Anspruch auf Kinderkrankengeld zur Betreuung in der Corona-Pandemie ist von Bund und Ländern verdoppelt worden und liegt jetzt bei 20 Tagen pro Kind. Wer mehrere Kinder hat, kann den Anspruch bis zu 90 Tage nutzen. "Damit kommt man schon eine ganze Ecke weiter", sagte Finanzexpertin Britta Schön im Dlf.
Britta Schön im Gespräch mit Georg Ehring
www.deutschlandfunk.de, Umwelt und Verbraucher
Hören bis: 19.01.2038 04:14
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