Mit NIS 2 steht uns eine der weitreichendsten Veränderungen in der europäischen Cybersicherheitslandschaft bevor. Auch wenn die Richtlinie aktuell noch nicht rechtsverbindlich ist, bereiten wir uns aktiv auf die kommenden Anforderungen vor – denn die Zeit zu reagieren ist jetzt.Im Vergleich zur ersten Version wurde der Anwendungsbereich deutlich erweitert, und damit sind nun viele Unternehmen betroffen, die sich bislang nicht mit dieser Thematik auseinandersetzen mussten. Das betrifft nicht nur die IT-Abteilungen, sondern vor allem auch die Geschäftsführung, die Verantwortung übernehmen und Entscheidungen aktiv mitgestalten muss.Wir setzen uns mit den neuen Anforderungen im Bereich Risikomanagement, Meldepflichten und Sicherheitsvorfällen auseinander. Klare Meldewege, gute Dokumentation und kontinuierliche Schulungen sind für uns essenziell, um gesetzeskonform zu handeln und im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben.Der Vergleich zu Standards wie ISO 27001 hilft uns, bestehende Maßnahmen einzuordnen und gezielt weiterzuentwickeln. So schaffen wir eine Sicherheitskultur, die NIS 2 nicht nur erfüllt – sondern aktiv lebt.
Takeaways- NIS-2 ist ein heißes Thema in der Cybersecurity.
- Die NIS-2-Richtlinie hat noch keine rechtlichen Verpflichtungen für Unternehmen.
- Unternehmen sollten sich proaktiv auf NIS-2 vorbereiten.
- Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Cybersecurity.
- Die Meldepflichten wurden in NIS-2 konkretisiert.
- NIS-2 erweitert den Anwendungsbereich auf mehr Sektoren.
- Die Sanktionen für Verstöße gegen NIS-2 sind gestiegen.
- Es gibt Unsicherheiten über die Betroffenheit von Unternehmen.
- Die Definition der Betroffenheit ist nicht klar und variiert.
- Die Diskussion über NIS-2 ist wichtig für die Compliance-Strategie. NIS-2 unterscheidet sich grundlegend von NIS-1.
- Unternehmen müssen sich nach Kritikalität kategorisieren.
- Risikomanagement wird umfassender und dokumentationspflichtig.
- Meldepflichten sind zeitkritisch und erfordern schnelle Reaktionen.
- Die Integration von Drittanbietern in das Risikomanagement ist neu.
- NIS-2 ist nicht gleichbedeutend mit ISO 27.001.
- Unternehmen müssen sich registrieren, wenn sie kritisch sind.
- Meldesysteme müssen agil und schnell sein.
- Sensibilisierung der Mitarbeiter ist entscheidend.
- Die Geschäftsführung muss in das Risikomanagement eingebunden sein. Meldekanäle müssen klar definiert und geschult werden.
- Die 24-Stunden-Meldefrist ist eine große Herausforderung für Unternehmen.
- Erstmeldungen müssen qualifiziert und präzise sein.
- Die Wortwahl in Meldungen kann rechtliche Konsequenzen haben.
- Befähigte Personen sind notwendig, um Meldungen korrekt abzugeben.
- Gute Dokumentation ist entscheidend für die Einhaltung von Fristen.
- Eine Bestandsaufnahme ist der erste Schritt zur Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen.
- Der Gesetzgeber motiviert Unternehmen zur Verbesserung der Cybersecurity.
- Technische und organisatorische Maßnahmen sind jetzt Pflicht.
- Überwachung und kontinuierliche Verbesserung sind essenziell für den Datenschutz.
Betroffenheitsprüfung des BSI
Schaubild Betroffenheit des BSI
NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz