Am 1. Juli dieses Jahres tritt das neue Prostituierten-Schutzgesetz in Kraft.
Kernelement des Gesetzes ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe. Das heißt unter anderem, dass Prostituierte sich künftig anmelden und regelmäßig an gesundheitlichen Beratungen teilnehmen müssen. Prostituierte laufen gegen das Gesetz Sturm. Sie wollen jetzt Verfassungsbeschwerde einlegen und haben unter anderem den Gründungsdirektor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Percy MacLean, mit der Ausarbeitung der Klageschrift beauftragt. Dieser hat heute in Frankfurt gemeinsam mit anderen Juristen Details der Verfassungsbeschwerde der Öffentlichkeit vorgestellt.