
Sign up to save your podcasts
Or


Licht ins Dunkel – warum Nichtwissen teuer werden kann
Was geschieht mit Straftaten, die nicht entdeckt werden? Sie verschwinden im sogenannten Dunkelfeld – jenem Teil krimineller Realität, der den Strafverfolgungsbehörden verborgen bleibt. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht ist dieses Dunkelfeld besonders groß: Bei Korruption, Cyberkriminalität oder Geldwäsche agieren Täter im Verborgenen, während Unternehmen aus Angst vor Reputationsschäden oft auf Anzeigen verzichten.
Doch Unwissenheit schützt nicht vor Haftung: Nach § 130 OWiG können Leitungsorgane bereits wegen Organisationsverschuldens belangt werden. Daneben können dem Unternehmen nach § 30 OWiG Geldbußen von bis zu zehn Millionen Euro drohen und das unabhängig davon, ob der konkrete Täter identifiziert wurde. Dr. Arthur Leonhardt erläutert in dieser Folge der Podcastreihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z“, warum die Aufklärung des unternehmensinternen Dunkelfeldes eine essenzielle Compliance-Maßnahme ist und welche strategischen Instrumente – von Whistleblowing-Systemen bis zur Selbstanzeige – Unternehmen zur kontrollierten Entdunkelung nutzen können. Außerdem: aktuelle Gesetzesänderungen und ihre praktischen Auswirkungen. Ein Muss für alle, die Haftungsrisiken minimieren und ihr Unternehmen wirksam schützen wollen.
Hier geht´s zur Folge „Abschied vom Verbandssanktionengesetz“:
Hier geht´s zur Folge „Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Aufsichtspflichtverletzungen“:
https://www.rosinus-on-air.com
By Dr. Christian Rosinus5
11 ratings
Licht ins Dunkel – warum Nichtwissen teuer werden kann
Was geschieht mit Straftaten, die nicht entdeckt werden? Sie verschwinden im sogenannten Dunkelfeld – jenem Teil krimineller Realität, der den Strafverfolgungsbehörden verborgen bleibt. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht ist dieses Dunkelfeld besonders groß: Bei Korruption, Cyberkriminalität oder Geldwäsche agieren Täter im Verborgenen, während Unternehmen aus Angst vor Reputationsschäden oft auf Anzeigen verzichten.
Doch Unwissenheit schützt nicht vor Haftung: Nach § 130 OWiG können Leitungsorgane bereits wegen Organisationsverschuldens belangt werden. Daneben können dem Unternehmen nach § 30 OWiG Geldbußen von bis zu zehn Millionen Euro drohen und das unabhängig davon, ob der konkrete Täter identifiziert wurde. Dr. Arthur Leonhardt erläutert in dieser Folge der Podcastreihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z“, warum die Aufklärung des unternehmensinternen Dunkelfeldes eine essenzielle Compliance-Maßnahme ist und welche strategischen Instrumente – von Whistleblowing-Systemen bis zur Selbstanzeige – Unternehmen zur kontrollierten Entdunkelung nutzen können. Außerdem: aktuelle Gesetzesänderungen und ihre praktischen Auswirkungen. Ein Muss für alle, die Haftungsrisiken minimieren und ihr Unternehmen wirksam schützen wollen.
Hier geht´s zur Folge „Abschied vom Verbandssanktionengesetz“:
Hier geht´s zur Folge „Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Aufsichtspflichtverletzungen“:
https://www.rosinus-on-air.com

32,263 Listeners

106 Listeners

19 Listeners

40 Listeners