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Gehe in das Gefängnis. Gehe nicht über Los.
Was beim Spieleabend für Unmut sorgt, ist im deutschen Strafrecht ganz genau geregelt. Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Bewährung – das StGB kennt viele Reaktionen auf eine Straftat. Aber wie passt das alles zusammen? Und was genau ist eigentlich eine Strafe? Und was nicht?
Dr. Christian Rosinus erklärt in der aktuellen Folge der Reihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z" das Sanktionssystem des StGB: Freiheitsstrafe und Geldstrafe als einzige echte Hauptstrafen, das Tagessatzsystem nach § 40 StGB und – seit Februar 2024 – die geänderte Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB. Besonders im Fokus steht die Strafzumessung nach § 46 StGB. Welcher Spielraum steht dem Gericht zu, welche Umstände wirken strafschärfend und welche Rolle spielt ein Geständnis?
Außerdem geht es um die Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung und die Gesamtstrafenbildung nach dem Asperationsprinzip des § 54 StGB. Dr. Rosinus unterscheidet die strafrechtliche Geldstrafe von der ordnungswidrigkeitenrechtlichen Geldbuße und ordnet ein, was ein funktionierendes Compliance-Management-System in der Strafzumessung bewirken kann.
https://www.rosinus-on-air.com
By Dr. Christian Rosinus5
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Gehe in das Gefängnis. Gehe nicht über Los.
Was beim Spieleabend für Unmut sorgt, ist im deutschen Strafrecht ganz genau geregelt. Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Bewährung – das StGB kennt viele Reaktionen auf eine Straftat. Aber wie passt das alles zusammen? Und was genau ist eigentlich eine Strafe? Und was nicht?
Dr. Christian Rosinus erklärt in der aktuellen Folge der Reihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z" das Sanktionssystem des StGB: Freiheitsstrafe und Geldstrafe als einzige echte Hauptstrafen, das Tagessatzsystem nach § 40 StGB und – seit Februar 2024 – die geänderte Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB. Besonders im Fokus steht die Strafzumessung nach § 46 StGB. Welcher Spielraum steht dem Gericht zu, welche Umstände wirken strafschärfend und welche Rolle spielt ein Geständnis?
Außerdem geht es um die Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung und die Gesamtstrafenbildung nach dem Asperationsprinzip des § 54 StGB. Dr. Rosinus unterscheidet die strafrechtliche Geldstrafe von der ordnungswidrigkeitenrechtlichen Geldbuße und ordnet ein, was ein funktionierendes Compliance-Management-System in der Strafzumessung bewirken kann.
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