Wohnungsmarkt: "Gleichbehandlungsgesetz zu beachten"
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Maklerbüros dürfen Wohnungssuchende mit ausländisch klingendem Namen nicht benachteiligen. Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund, begrüßt das Urteil und erklärt die klare Haltung seines Verbands.
Wohnungsmarkt: "Gleichbehandlungsgesetz zu beachten"
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Maklerbüros dürfen Wohnungssuchende mit ausländisch klingendem Namen nicht benachteiligen. Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund, begrüßt das Urteil und erklärt die klare Haltung seines Verbands.