Chancen und Möglichkeiten auf dem Weg zum Richter, Rechtsanwalt oder Staatsanwalt
Um einen juristischen Beruf – etwa als Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt – ausüben zu können, ist es ausgehend von den Regelungen des Deutschen Richtergesetzes erforderlich, zwei staatliche Prüfungen abzulegen. Die erste dieser Prüfungen markiert das Ende des Studiums der Rechtswissenschaft an einer hessischen Universität, die zweite Prüfung bildet den Abschluss des sich an das Studium anschließenden juristischen Vorbereitungsdienstes.