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Zu Beginn der aktuellen Episode besprechen wir ausnahmsweise auch drei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts: 2 BvR 172/24 betrifft zunächst die formellen Aspekte des Fremdvergleichs. 1 BvR 1718/24 beschäftigt sich mit dem Zeitpunkt der verpflichtenden Nutzung des besonderen Steuerberater-Postfachs. In 2 BvL 15/14 geht es schließlich noch um die Frage, ob ein zulässiger Treaty Override in § 50d Abs. 10 EStG vorliegt.
Sodann aber zum BFH und einigen spannenden Beschlüssen und Urteilen aus den Monaten Juni und Juli: In BFH I R 5/24 geht es primär zunächst um die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von § 4 Abs. 1 Satz 4 EstG. Allerdings stellt der I. Senat auch Grundsätze dazu auf, wie dieser dogmatisch zu verstehen ist – leider mit recht großer Absolutheit, die ggf. nicht in allen Fällen sachgerecht ist. In BFH II B 13/25 (AdV) beschäftigt sich der BFH damit, wie sich § 1 Abs. 3 GrEStG beim zeitlichem Auseinanderfall von Signing und Closing – auch unter Berücksichtigung der Konstruktion von § 16 Abs. 4a GrEStG – verhält. BFH II B 43/24 (AdV) behandelt anschließend die Frage, ob disquotale Einlagen, die aber aufgrund eines disquotal strukturierten Gesellschaftsvertrags nur den Einleger wirtschaftlich begünstigen, zu Schenkungen an die anderen Gesellschafter gem. § 7 Abs. 8 ErbStG führen. In BFH II R 34/22 geht es schließlich um die Übertragung begünstigter Einheiten, des Widerrufs dieser Übertragung und dem Behalt von Nutzungen beim temporären Erwerber. Zuletzt besprechen wir mit BFH IV R 40/22 und BFH IV R 9/23 noch die gewerbesteuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen bei doppelstöckigen Personengesellschaften.
Wie gewohnt gibt es zum Schluss von Christian Süß noch einen kurzen Überblick über besonders interessante mündliche Verhandlungen des BFH aus den vergangenen zwei Monaten. Viel Spaß beim Hören!
Zu Beginn der aktuellen Episode besprechen wir ausnahmsweise auch drei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts: 2 BvR 172/24 betrifft zunächst die formellen Aspekte des Fremdvergleichs. 1 BvR 1718/24 beschäftigt sich mit dem Zeitpunkt der verpflichtenden Nutzung des besonderen Steuerberater-Postfachs. In 2 BvL 15/14 geht es schließlich noch um die Frage, ob ein zulässiger Treaty Override in § 50d Abs. 10 EStG vorliegt.
Sodann aber zum BFH und einigen spannenden Beschlüssen und Urteilen aus den Monaten Juni und Juli: In BFH I R 5/24 geht es primär zunächst um die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von § 4 Abs. 1 Satz 4 EstG. Allerdings stellt der I. Senat auch Grundsätze dazu auf, wie dieser dogmatisch zu verstehen ist – leider mit recht großer Absolutheit, die ggf. nicht in allen Fällen sachgerecht ist. In BFH II B 13/25 (AdV) beschäftigt sich der BFH damit, wie sich § 1 Abs. 3 GrEStG beim zeitlichem Auseinanderfall von Signing und Closing – auch unter Berücksichtigung der Konstruktion von § 16 Abs. 4a GrEStG – verhält. BFH II B 43/24 (AdV) behandelt anschließend die Frage, ob disquotale Einlagen, die aber aufgrund eines disquotal strukturierten Gesellschaftsvertrags nur den Einleger wirtschaftlich begünstigen, zu Schenkungen an die anderen Gesellschafter gem. § 7 Abs. 8 ErbStG führen. In BFH II R 34/22 geht es schließlich um die Übertragung begünstigter Einheiten, des Widerrufs dieser Übertragung und dem Behalt von Nutzungen beim temporären Erwerber. Zuletzt besprechen wir mit BFH IV R 40/22 und BFH IV R 9/23 noch die gewerbesteuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen bei doppelstöckigen Personengesellschaften.
Wie gewohnt gibt es zum Schluss von Christian Süß noch einen kurzen Überblick über besonders interessante mündliche Verhandlungen des BFH aus den vergangenen zwei Monaten. Viel Spaß beim Hören!
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