Heute sprechen wir mit Philipp Krupke, Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der CDH im Norden, über das neue Kaufrecht. Nach dem Hören kannst du dir u. a. folgende Fragen beantworten:
· Was hat es mit der Warenverkauf-Richtlinie auf sich?
· Warum war es wichtig, das Kaufrecht europäisch zu regeln?
· Haben smarte Produkte besondere Anforderungen an Gewährleistung und Aktualisierung?
· Warum ist es im Recht wichtig, zwischen analogen und digitalen Produkten und solchen mit digitalen Komponenten zu unterscheiden?
· Wann ist ein Produkt frei von Sachmängeln?
· Wie lange muss eine App sicherheitstechnisch auf aktuellem Stand bleiben?
· Gilt die gleiche Aktualisierungpflicht für die App meines Geschirrspülers wie für eine Smartwatch?
· B2C und B2B: Wer ist bei einem Mangel verantwortlich?
Wir erläutern, worauf Großhandel und Einzelhandel achten müssen. Alle Beispiele betrachten wir auch aus Sicht der User oder Endverbrauchenden. Somit ist der Podcast für alle spannend, die etwas kaufen oder verkaufen möchten.
Der Podcast enthält unbezahlte Werbung durch Markennennung.
· Analyse des eigenen Produktportfolios
· Welche Produkte sind von welchen Regelungen betroffen?
· Ggf. Rückstellungen an neue Haftungsrisiken anpassen
· Lieferbeziehungen prüfen: Haftung entlang der Lieferkette
· Im Falle einer Mangelanzeige möglichst zeitnah agieren. Problem: Für den Verkäufer ist kaum nachprüfbar, wann der Mangel sich tatsächlich gezeigt hat.
· Wenn das Unternehmen während der Verjährungsfrist einem geltend gemachten Mangel durch Nacherfüllung abhilft, tritt die Verjährung von Ansprüchen erst nach Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Verbraucher übergeben wurde. Die Verjährungsfrist verlängert sich also de facto.
· Bisher galt: Erst nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten. Wichtige Änderung: Frist läuft bereits ab Anzeige des Mangels (Nacherfüllung muss nicht ausdrücklich gefordert werden) => Lässt sich das Unternehmen zu lange Zeit, kann Verbraucher zurücktreten, ohne eine Frist gesetzt zu haben!
· Im Hinblick auf Softwareaktualisierungspflicht: ggfs. Dauer von Aktualisierungspflichten vereinbaren
· Online-Auftritt (Shop, Social Media etc.) prüfen und ggfs. anpassen, da nun bezüglich online abgeschlossener Dauerverträge über einen Kündigungs-Button die unkomplizierte Möglichkeit zur Kündigung per Knopfdruck gegeben werden muss.
· Schulung des Personals (B2C: insbesondere zu Umgang mit Verbrauchenden)
· AGB anpassen (Abmahngefahr)
Solltest Du Anmerkungen oder Fragestellungen zu diesem Thema oder zu ähnlichen Themen haben, lass uns gerne darüber sprechen. Wir freuen uns sehr über eine Nachricht von dir: [email protected]
Weitere Kontaktmöglichkeiten und Informationen über den AGA Unternehmensverband erhältst du unter: https://www.aga.de/
Mehr zur CDH im Norden gibt es unter: https://www.cdhimnorden.de/