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Kaum ein Tag vergeht, an dem ich nicht mit einer regulatorischen Frage konfrontiert werde. Digitale Währungen haben in den letzten Jahren sowohl für private als auch institutionelle Anleger massiv an Bedeutung gewonnen. Parallel dazu ist die Zahl der Krypto-Transaktionen – insbesondere Wallet-zu-Wallet-Transfers – stark gestiegen.
Inzwischen greifen zahlreiche gesetzliche Vorschriften, die Kryptowährungen wie Bitcoin regulieren. Zum 01.01.2026 tritt mit der DAC8-Verordnung eine weitere Verschärfung in Kraft. Doch schon heute gelten umfassende Dokumentationspflichten, die Sie als Krypto-Anleger unbedingt kennen und beachten sollten.
Bereits seit Jahresbeginn müssen Sie sich bei Einzahlungen auf Kryptobörsen auf strengere Identitätsprüfungen sowie Nachweise zur Mittelherkunft und Wallet-Eigentümerschaft einstellen. Die neue europäische Regulierung MiCA fordert eine konsequente Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Auch Auszahlungen unterliegen mittlerweile weitreichenden Kontrollmechanismen – vor allem bei Übertragungen auf externe Wallets. Neu hinzugekommen ist zudem eine detaillierte Darstellung der Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten gegenüber den Finanzbehörden. Besonders relevant: Seit März 2025 gelten verschärfte Regeln bei Auslandssachverhalten – viele Kryptobörsen haben ihren Sitz im Ausland. Die Finanzverwaltung verlangt von Ihnen einen regelmäßigen und vollständigen Abruf Ihrer Transaktionsdaten von zentralen Handelsplattformen. Bedenken Sie: Sie können jederzeit Post in Form eines sogenannten Einzelauskunftsersuchens Ihres Finanzamts erhalten.
Mit diesen Entwicklungen und den wichtigsten acht Regularien befasse ich mich in der aktuellen Ausgabe meines Podcasts „Millers Kryptowoche“.
Sie möchten noch mehr Informationen und Einschätzungen zum Geschehen an den Kryptomärkten? Dann laden Sie sich doch HIER meinen Krypto-Spezialreport GRATIS herunter. Einfach klicken!
Kaum ein Tag vergeht, an dem ich nicht mit einer regulatorischen Frage konfrontiert werde. Digitale Währungen haben in den letzten Jahren sowohl für private als auch institutionelle Anleger massiv an Bedeutung gewonnen. Parallel dazu ist die Zahl der Krypto-Transaktionen – insbesondere Wallet-zu-Wallet-Transfers – stark gestiegen.
Inzwischen greifen zahlreiche gesetzliche Vorschriften, die Kryptowährungen wie Bitcoin regulieren. Zum 01.01.2026 tritt mit der DAC8-Verordnung eine weitere Verschärfung in Kraft. Doch schon heute gelten umfassende Dokumentationspflichten, die Sie als Krypto-Anleger unbedingt kennen und beachten sollten.
Bereits seit Jahresbeginn müssen Sie sich bei Einzahlungen auf Kryptobörsen auf strengere Identitätsprüfungen sowie Nachweise zur Mittelherkunft und Wallet-Eigentümerschaft einstellen. Die neue europäische Regulierung MiCA fordert eine konsequente Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Auch Auszahlungen unterliegen mittlerweile weitreichenden Kontrollmechanismen – vor allem bei Übertragungen auf externe Wallets. Neu hinzugekommen ist zudem eine detaillierte Darstellung der Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten gegenüber den Finanzbehörden. Besonders relevant: Seit März 2025 gelten verschärfte Regeln bei Auslandssachverhalten – viele Kryptobörsen haben ihren Sitz im Ausland. Die Finanzverwaltung verlangt von Ihnen einen regelmäßigen und vollständigen Abruf Ihrer Transaktionsdaten von zentralen Handelsplattformen. Bedenken Sie: Sie können jederzeit Post in Form eines sogenannten Einzelauskunftsersuchens Ihres Finanzamts erhalten.
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