
Sign up to save your podcasts
Or


Wie heißt es gleich so schön zum Bereicherungsrecht?-"Im Dreipersonenverhältnis verbietet sich jede schematische Betrachtungsweise.“ Anders bei der Einziehungsklage, wo die schematische Betrachtungsweise nicht nur erlaubt, sondern geboten ist! Anna Henrichs und Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leitende, sorgen mit ihrer zweiten Folge zum Recht der Forderungspfändung, dass Ihr im Bermuda-Dreieck zwischen Zwangsvollstreckungsgläubiger, Zwangsvollstreckungsschuldner und Drittschuldner nicht die Orientierung verliert, sondern am Ende nachvollziehen könnt, weshalb die Einziehungsklage für das LJPA so - nun ja - anziehend ist, gehen doch hier Zwangsvollstreckungsrecht (Wirksamkeit des PfÜB!), allgemeines Zivilprozessrecht (Prozessführungsbefugnis, Streitverkündung!) und allgemeines Schuldrecht (der ganze Rest!) eine glückliche Verbindung ein. Und apropos glücklich: Viel Spaß beim Hören!
Kapitelmarken:
00:00 Begrüßung
03:30 Die Konstellation der Einziehungsklage
10:42 Statthaftigkeit: Normale Leistungsklage
12:06 Zuständigkeit
15:40 Prozessführungsbefugnis
19:16 Rechtschutzbedürfnis
25:49 Muss der Gläubiger dem Schuldner den Streit verkünden nach § 841 ZPO?
28:12 Besonderheiten im Urteil, wenn der Streit verkündet wird
30:44 Begründetheit: Obersatz
32:34 Die Einziehungsberechtigung
42:53 Das Bestehen der Forderung
47:50 Eigene Einwendungen des Drittschuldners gegen den Gläubiger
51:09 Schutzvorschriften und Einwendungen des Drittschuldners im Verhältnis zum Schuldner nach §§ 404 ff BGB
01:04:41 Schutzvorschrift § 836 ZPO
01:07:00 Einwendungen gegen die titulierte Forderung?
01:09:15 Schadensersatzklage nach § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO
http://www.refpod.de
http://www.instagram.com/ref.pod/
E-Mail: [email protected]
Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
By Justiz NRWWie heißt es gleich so schön zum Bereicherungsrecht?-"Im Dreipersonenverhältnis verbietet sich jede schematische Betrachtungsweise.“ Anders bei der Einziehungsklage, wo die schematische Betrachtungsweise nicht nur erlaubt, sondern geboten ist! Anna Henrichs und Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leitende, sorgen mit ihrer zweiten Folge zum Recht der Forderungspfändung, dass Ihr im Bermuda-Dreieck zwischen Zwangsvollstreckungsgläubiger, Zwangsvollstreckungsschuldner und Drittschuldner nicht die Orientierung verliert, sondern am Ende nachvollziehen könnt, weshalb die Einziehungsklage für das LJPA so - nun ja - anziehend ist, gehen doch hier Zwangsvollstreckungsrecht (Wirksamkeit des PfÜB!), allgemeines Zivilprozessrecht (Prozessführungsbefugnis, Streitverkündung!) und allgemeines Schuldrecht (der ganze Rest!) eine glückliche Verbindung ein. Und apropos glücklich: Viel Spaß beim Hören!
Kapitelmarken:
00:00 Begrüßung
03:30 Die Konstellation der Einziehungsklage
10:42 Statthaftigkeit: Normale Leistungsklage
12:06 Zuständigkeit
15:40 Prozessführungsbefugnis
19:16 Rechtschutzbedürfnis
25:49 Muss der Gläubiger dem Schuldner den Streit verkünden nach § 841 ZPO?
28:12 Besonderheiten im Urteil, wenn der Streit verkündet wird
30:44 Begründetheit: Obersatz
32:34 Die Einziehungsberechtigung
42:53 Das Bestehen der Forderung
47:50 Eigene Einwendungen des Drittschuldners gegen den Gläubiger
51:09 Schutzvorschriften und Einwendungen des Drittschuldners im Verhältnis zum Schuldner nach §§ 404 ff BGB
01:04:41 Schutzvorschrift § 836 ZPO
01:07:00 Einwendungen gegen die titulierte Forderung?
01:09:15 Schadensersatzklage nach § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO
http://www.refpod.de
http://www.instagram.com/ref.pod/
E-Mail: [email protected]
Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

189 Listeners

241 Listeners

104 Listeners

99 Listeners

181 Listeners

284 Listeners

18 Listeners

201 Listeners

19 Listeners

0 Listeners

23 Listeners

42 Listeners

34 Listeners

14 Listeners

4 Listeners