Ein Kommentar von Bernhard Loyen.
Am Mittwoch, den 25.03.2020 wurde ein Epochenwandel für dieses Land eingeleitet. Unter Tagesordnungspunkt 1, Unterpunkt C kam es im Deutschen Bundestag zur ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (1). 469 Abgeordnete stimmten für den Antrag, drei lehnten ihn ab, es gab 55 Enthaltungen (2). Bis auf die AFD stimmten alle Fraktionen für das Gesetz. Über drei Nachberatungen erfolgte die finale Umsetzung, durch die notwendige Weiterleitung an den Bundesrat. Am 27.03. erfolgte die Zustimmung, ohne Gegenstimmen (3).
Niemand konnte im März ahnen, dass schon im Mai der Entwurf eines Zweiten Gesetzes erfolgen würde. Der Grund, die Bevölkerung brav erduldend, die Opposition schweigend. In seiner Rede zur Notwendigkeit der Erweiterung dieses Gesetzes erläuterte Minister Jens Spahn im Bundestag, Zitat: Der neue Alltag erfordert eine neue Balance. Soviel Normalität wie möglich, so viel Schutz wie nötig. (4)
Betrachtet der Bürger die seit dem beschlossenen und durchgeführten Maßnahmen, seinen neuen Alltag; wirft man einen Blick auf die Entwicklungen in diesem Land, hinsichtlich massiver Einschnitte in das individuelle Dasein, den epochalen Bruch in Millionen Biografien, kann man hinsichtlich der Formulierung "Soviel Normalität wie möglich", bei Betrachtung der Gegenwart nur noch müde, ja auch mehrheitlich verzweifelt den Kopf schütteln.
Anfang Mai regte sich zumindest zarter Widerspruch seitens der Opposition. Im Rechtsausschuss diskutierten die Abgeordneten über zu weitreichende Kompetenzen für Minister Spahn. Das Thema: Erlass von Rechtsverordnungen. Das Tor wurde im Reichstag dafür weit geöffnet, nun zeigten sich erste Zweifel an dem leichtsinnigen Abnicken. Zitat: Rechtspolitiker der Opposition wollen das nicht akzeptieren und forderten eine Anhörung im Rechtsausschuss, die aber nicht zustande kommt, wie am Mittwoch bekannt wurde: Die GroKo-Vertreter überstimmten die Oppositionsfraktionen. (5).
Dementsprechend fiel die Abstimmung diesmal nicht so eindeutig aus. AFD, FDP, LINKE und sechs Fraktionslose stimmten gegen die forcierte Machterweiterung von Jens Spahn. Die GRÜNEN enthielten sich. Die Koalition nutzte ihre Macht am 14. Mai gnadenlos aus. Schon am 15. Mai wurde das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Bundesrat durchgewunken. (6)
Mit diesem Wissen erklärt es sich dann doch rückblickend, dass fraktionsübergreifend, bis auf die AFD, die Demonstrationen der Monate April, Mai und speziell August, der Protest gegen die Maßnahmen, mit den Höhepunkten am 01. und 29. in Berlin, durchgehend als anmaßend und überflüssig abgekanzelt wurden. Es geht um Machtbefugnisse, Parteiengeplänkel und nicht um die Sorgen der Wähler.
Diese erhielten die bekannten Stempel - Covidioten, Corona-Leugner, Rechte und Reichsbürger, Spinner.
Ermächtigungsgesetz ist ein belasteter Begriff. Ein schweres Wort. Die Definition lautet, Zitat (7):
Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, offiziell das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, war ein vom Deutschen Reichstag beschlossenes Ermächtigungsgesetz, mit dem die gesetzgebende Gewalt faktisch vollständig an Adolf Hitler überging. Es war die Grundlage zur Aufhebung der Gewaltenteilung und ermöglichte alle darauf folgenden Maßnahmen zur Festigung der nationalsozialistischen Diktatur.
Anmaßender Vergleich, bzw. Hinweis? Modifizieren wir für die Gegenwart:
Das Ermächtigungsgesetz vom 27. März 2020, offiziell das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, war ein vom Deutschen Reichstag beschlossenes Ermächtigungsgesetz, mit dem die gesetzgebende Gewalt faktisch vollständig...