
Sign up to save your podcasts
Or


Zusätzlich zu unseren Mandanteninformationen, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Der US-Gesetzentwurf H.R. 591 sieht die Einführung von Section 899 des U.S. Internal Revenue Codes vor, wonach zusätzliche Quellensteuern auf US-Einkünfte von ausländischen Investoren aus Ländern erhoben werden sollen, die aus US-Sicht extraterritoriale oder diskriminierende Steuern anwenden. Diese Steueraufschläge von bis zu 20 Prozentpunkten würden auch Doppelbesteuerungsabkommen überlagern und könnten z. B. deutsche Investoren in US-Fondsstrukturen treffen. Wir besprechen den Gesetzesentwurf und seine möglichen Folgen.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
–
Stay connected
Instagram:
https://www.instagram.com/bepartners.pro
LinkedIn:
https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
Zusätzlich zu unseren Mandanteninformationen, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir über interessante Themen, die uns in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im März den Entwurf eines Merkblatts zum Umfang der aufsichtsrechtlich zulässigen Einflussnahme von Anlegern in Investmentvermögen veröffentlicht. Nicht neu ist die Beschreibung der Rolle der Kapitalverwaltungsgesellschaft als letzte Entscheidungsinstanz bei der Portfolioverwaltung. Neu ist, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft als letzte Entscheidungsinstanz in Frage gestellt wird, wenn die Initiative für die Anschaffung oder Veräußerung von Vermögensgegenständen von den Anlegern ausgeht.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
–
Episoden link:
Entwurf Merkblatt http://beplink.de/519
–
Stay connected
Instagram:
https://www.instagram.com/bepartners.pro
LinkedIn:
https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
Zusätzlich zu unseren Mandanteninformationen, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Ende Juni haben die Bundesministerien für Arbeit und Soziales und der Finanzen den Referentenentwurf eines 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes veröffentlicht. Der Entwurf sieht unter anderem Änderungen der Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung) vor. Mit dabei ist eine neue Mischungsquote für Infrastruktur-Investments. Über Verweise im jeweiligen Landesrecht werden die Änderungen auch etliche berufsständische Versorgungswerke betreffen. Pensionsfonds sind nach dem Entwurf nicht betroffen. Wir stellen die wesentlichen Punkte des Entwurfs vor.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
–
Stay connected
X:
https://twitter.com/bepartnerspro
Instagram:
https://www.instagram.com/bepartners.pro
LinkedIn:
https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
Zusätzlich zu unseren Mandanteninformationen, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Diesmal etwas ganz besonders Spannendes: den Diskussionsentwurf zum Investmentsteuergesetz! Im Untertitel heißt es positiv "Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur". Das ist insoweit auch gelungen und wird bereits in den Sozialen Medien gelobt. Was nicht schön ist, ist der Wegfall der Steuerbefreiung für steuerbegünstigte Anleger, soweit es um Einkünfte aus inländischen gewerblichen Personengesellschaft geht. Diese angedachte Änderung für 2025 wollen wir im podcast besprechen.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
–
Stay connected
X:
https://twitter.com/bepartnerspro
Instagram:
https://www.instagram.com/bepartners.pro
LinkedIn:
https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
Zusätzlich zu unseren Mandanteninformationen, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Das Finanzgericht Münster hat am 24.01.2024 – soweit ersichtlich – das erste finanzgerichtliche Urteil zur Anwendung von § 6e Einkommensteuergesetz gefällt. Ein guter Anlass, sich über § 6e Einkommensteuergesetz zu unterhalten: Was ist steuerlich abzugsfähig und was muss aktiviert werden und gilt das auch rückwirkend?
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
–
Episoden link:
FG Münster, 12 K 357/18 F, 24. Januar 2024 http://beplink.de/499
–
Stay connected
X:
https://twitter.com/bepartnerspro
Instagram:
https://www.instagram.com/bepartners.pro
LinkedIn:
https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
Zusätzlich zu unseren Mandanteninformationen, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Die Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge von Investmentgesellschaften für Fondsinitiatoren verlangt häufig nach einem Schutz vor unkontrollierter Übertragung von Beteiligungen durch Investoren. Umgekehrt haben die Investoren ein berechtigtes Interesse an Übertragungen. Die goldene Mitte zu finden, das verlangt häufig nach einer Kombination von Vinkulierung und Lösungsklauseln.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
–
Stay connected
X:
https://twitter.com/bepartnerspro
Instagram:
https://www.instagram.com/bepartners.pro
LinkedIn:
https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren Mandanteninformationen, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Die Einbringung von Immobilien aus dem Direktbestand in ein Investmentvermögen ist seit den 90er Jahren ein Thema für institutionelle Investoren. Mittel der Wahl ist bislang die Kommanditgesellschaft oder seit Geltung des Kapitalanlagegesetzbuchs die Investmentkommanditgesellschaft. Mit der Abschaffung des Gesamthandsprinzips durch das Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz hat der Abgesang begonnen. Aber: not yet. Die letzte Strophe ist noch nicht gesungen. § 24 Grunderwerbsteuergesetz ordnet den Fortbestand an. Allerdings enthält das Gesetz eine Auslaufklausel: § 24 soll mit Wirkung vom 1.1.2027 außer Kraft treten.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
–
Stay connected
X:
https://twitter.com/bepartnerspro
Instagram:
https://www.instagram.com/bepartners.pro
LinkedIn:
https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren Mandanteninformationen, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Das Innen- und Außenverhältnis einer Gesellschaft wird einheitlich nach einem Recht beurteilt. Das einheitlich anzuwendende Recht wird als Gesellschaftsstatut bezeichnet. Werden Sitz und Verwaltung einer Gesellschaft durch durch "Wegzug" in ein anderes Land getrennt, kann dies dazu führen, dass die Gesellschaft ihren Status verliert und den Gesellschaftern eine unbeschränkte Haftung droht.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
–
Stay connected
X:
https://twitter.com/bepartnerspro
Instagram:
https://www.instagram.com/bepartners.pro
LinkedIn:
https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren Mandanteninformationen, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Die AIFM-Richtlinie wird noch einmal verbessert – weitere Detailregelungen kommen hinzu. Wir stellen die Detailregelungen vor und wagen einen Ausblick in die Zukunft.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
–
Stay connected
X:
https://twitter.com/bepartnerspro
Instagram:
https://www.instagram.com/bepartners.pro
LinkedIn:
https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren Mandanteninformationen, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat Anfang Februar zu der ELTIF Verordnung Stellung genommen. Wir gehen auf besonders interessante Punkte ein und berichten, wo die Verordnung das Kapitalanlagegesetzbuch überschreibt und wo die Verordnung den bestehenden Baukasten ergänzt.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
–
Stay connected
X:
https://twitter.com/bepartnerspro
Instagram:
https://www.instagram.com/bepartners.pro
LinkedIn:
https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
From the publisher's feed