
Sign up to save your podcasts
Or


Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren podcasts, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Der Bundesgerichtshof hat in zwei aktuellen Urteilen über die Einbeziehung und die Inhaltskontrolle von Anlagebedingungen bei Investmentfonds entschieden. Dabei kann die Inhaltskontrolle auch im Verhältnis zu institutionellen Anlegern erfolgen. Das gibt uns Gelegenheit, ganz allgemein über Vergütungsregelungen bei institutionellen Fonds zu sprechen.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
–
Stay connected
X:
https://twitter.com/bepartnerspro
Instagram:
https://www.instagram.com/bepartners.pro
LinkedIn:
https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren podcasts, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Vor zwei Wochen hatten wir uns in unserem podcast mit der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache L-Fund befasst, nach der die Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Fonds bezüglich ihrer inländischen Immobilienerträge vor 2018 gegen Unionsrecht verstieß. Nur zwei Tage später veröffentlichte der Bundesfinanzhof sein bereits im Oktober letzten Jahres erlassenes Folgeurteil, mit dem er diese EuGH-Entscheidung auf den vorgelegten Fall anwendet. Dieses Folgeurteil, einige interessante Aspekte seiner Begründung sowie mögliche Auswirkungen auf weitere beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren zur ebenfalls ungleichen Behandlung in- und ausländischer Investmentfonds bezüglich der Besteuerung der von ihnen bezogenen inländischen Dividenden möchten wir Ihnen heute vorstellen.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
–
Episoden links:
BFH, I R 23/23, 11. Oktober 2023 http://beplink.de/496
EuGH, Rs. C-357/20 (L-Fund), 27. April 2023 http://beplink.de/493
–
Stay connected
X:
https://twitter.com/bepartnerspro
Instagram:
https://www.instagram.com/bepartners.pro
LinkedIn:
https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren podcasts, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Diesmal besprechen wir zwei aktuelle Themen, die bei Immobilientransaktionen zu beachten sind. Damit der Verkäufer sagen kann, er ist seiner Aufklärungspflicht über Daten im Datenraum nachgekommen, reicht es nicht, diese Daten dort irgendwo und irgendwann unterzubringen. Wir zeigen die Anforderungen auf, die der Bundesgerichtshof im letzten Jahr formuliert hat. Weiter gehen wir auf die deutsche Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie durch das Hinweisgeberschutzgesetz ein und diskutieren, wie mit einer in der Due Diligence Prüfung erlangten Information im Konflikt von Hinweisgeberschutz und anwaltlicher Schweigepflicht umgegangen wird.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
–
Stay connected
X:
https://twitter.com/bepartnerspro
Instagram:
https://www.instagram.com/bepartners.pro
LinkedIn:
https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren podcasts, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
In- und ausländische Immobilienfonds sind unionsrechtlich gleich zu behandeln. Diese Gleichbehandlung war jedenfalls vor 2018 nicht gegeben. Inländische Immobilienfonds waren steuerbefreit, während ein luxemburgischer Investmentfonds auf deutsche Immobilienerträge Steuern zahlen musste. Dass diese Ungleichbehandlung gegen Unionsrecht verstieß, wurde schon länger vertreten und mit der Entscheidung L-Fund im letzten Jahr vom Europäischen Gerichtshof entschieden. Wir stellen dazu einen Fall aus unserer Praxis vor.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
–
Episoden links:
EuGH, Rs. C-357/20 (L-Fund), 27. April 2023 http://beplink.de/493
BeckOK InvStG 2004, Bödecker/Ernst/Hartmann § 11 Rn. 24 http://beplink.de/445
–
Stay connected
X:
https://twitter.com/bepartnerspro
Instagram:
https://www.instagram.com/bepartners.pro
LinkedIn:
https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren podcasts, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Entscheidendes Merkmal für ein Investmentvermögen ist investmentrechtlich, dass es sich nicht um ein operatives Unternehmen handelt. Während die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit der Konkretisierung dieses Begriffs im Rahmen des § 1 Absatz 1 Satz 1 Kapitalanlagegesetzbuch begonnen hat, ist inzwischen auch die Finanzverwaltung auf diesen Zug aufgesprungen – wie wir meinen, jedoch im falschen Waggon gelandet. Denn die Finanzverwaltung zieht für das Merkmal des operativen Unternehmens die Konkretisierung eines anderen Begriff heran: die aktive unternehmerische Bewirtschaftung. Wie das zusammengeht oder eben nicht, das diskutieren wir in diesem podcast.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
–
Stay connected
X:
https://twitter.com/bepartnerspro
Instagram:
https://www.instagram.com/bepartners.pro
LinkedIn:
https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren podcasts, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Noch Ende letzten Jahres hat das Bundesfinanzministerium den Anwendungserlass zum Außensteuergesetz veröffentlicht. Hier gibt es Positives zu vermelden: (1) Anleger, bei denen die hinzugerechneten Einkünfte keine Steuerpflicht auslösen, müssen keine Hinzurechnungserklärungen abgeben (zum Beispiel Versorgungswerke und Investmentfonds), (2) für die Berechnung der Beherrschungsquote wird bei Personengesellschaftsbeteiligungen von bis zu 5 Prozent kein abgestimmtes Verhalten zusammen mit den anderen Gesellschaftern vermutet.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
–
Stay connected
X:
https://twitter.com/bepartnerspro
Instagram:
https://www.instagram.com/bepartners.pro
LinkedIn:
https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren podcasts, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Im Oktober 2023 haben das EU-Parlament, der Rat und die Kommission die Trilog-Verhandlungen zur Überprüfung der AIFMD (AIFMD Review) abgeschlossen. Der ausgehandelte Text des Entwurfs einer Richtlinie zur Änderung der AIFM- und der OGAW-Richtlinie wird voraussichtlich im ersten Quartal 2024 vom EU-Parlament und vom Rat angenommen. Wir stellen die neuen Regelungen für Darlehen vergebende AIF („Kreditfonds“) vor.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
–
Stay connected
X:
https://twitter.com/bepartnerspro
Instagram:
https://www.instagram.com/bepartners.pro
LinkedIn:
https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren podcasts, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Pünktlich zum Jahrestag der französischen Revolution gab das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz bekannt. Eröffnete die französische Revolution den Kampf auf Gleichheit, so soll das Wachstumschancengesetz der Wirtschaft bei dem Kampf um die Dekarbonisierung und gegen den demographischen Wandel helfen. Wir reden über die geplanten Neuregelungen im Investmentsteuergesetz:
So verdoppelt sich bei den Spezial-Investmentfonds die zulässige Photovoltaik-Quote von 10 Prozent auf 20 Prozent. Aber es werden auch Schrauben angezogen: die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften mit überwiegend inländischen Immobilien soll für Investmentfonds steuerpflichtig werden, bei der Berechnung der Immobilienquote für die Teilfreistellung werden nicht mit Steuern belastete Immobilien ausgeschieden und bei den Spezial-Investmentfonds die Befreiungen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
–
Stay connected
Twitter:
https://twitter.com/bepartnerspro
Instagram:
https://www.instagram.com/bepartners.pro
LinkedIn:
https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren podcasts, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Diesmal: Am 21. März 2023 hat das Bundesfinanzministerium einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG) veröffentlicht.
Wir wollen uns in diesem podcast den Anwendungsbereich, gern auch als Scoping bezeichnet, anschauen und diskutieren. Dann werden wir in weiteren Folgen immer tiefer einsteigen. So hoffen wir, das komplexe Thema für unsere Zuhörer in verdauliche Happen aufteilen zu können.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
–
Stay connected
Twitter:
https://twitter.com/bepartnerspro
Instagram:
https://www.instagram.com/bepartners.pro
LinkedIn:
https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren podcasts, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Diesmal: Steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien im Vereinigten Königreich für Altervorsorgeeinrichtungen in Deutschland
Seit Großbritannien die Besteuerung seiner Immobilienveräußerungsgewinne auch auf nicht ansässige Investoren vor etwa zehn Jahren ausgedehnt hat, bestehen besondere Strukturierungsanforderungen für steuerliche attraktive Immobilieninvestments in Großbritannien. Eine attraktive Möglichkeit für Versorgungswerke, Pensionskassen etc. bietet das sogenannte UK Overseas Pension Scheme – das Thema unseres heutigen podcasts.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
–
Stay connected
Twitter:
https://twitter.com/bepartnerspro
Instagram:
https://www.instagram.com/bepartners.pro
LinkedIn:
https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
From the publisher's feed