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In den letzten Jahren ist in Deutschland sowohl die Zahl der Schutzsuchenden als auch der Einwanderung insgesamt deutlich gestiegen. Deutschland gehört heute neben den Vereinigten Staaten, Kanada und Großbritannien zu den wichtigsten Einwanderungsländern der OECD-Staaten. 2014 wanderten etwa 450.000 Menschen in die Bundesrepublik ein. Der weitaus größte Teil der Einwanderer/innen kommt aus europäischen Ländern, meist als Arbeitsmigrant/innen. Auch die Zahl der Flüchtlinge ist in den letzten Jahren stark gestiegen.
Einwanderung und gesellschaftliche Vielfalt werden die Bundesrepublik auch in Zukunft prägen. Damit gehen Ängste vor unerwünschten Veränderungen einher. Kurzfristig müssen zudem die aktuellen Zuwanderungen bewältigt werden, während der demografische Wandel und seine Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die sozialen Sicherungssysteme eine weitsichtige Zuwanderungspolitik erfordern. Die Fragen, auf die Politik, Gesellschaft und Wirtschaft gemeinsam eine Antwort finden müssen, lauten: Wie kann Deutschland unter den Bedingungen der aktuellen starken Zuwanderung eine nachhaltige Einwanderungspolitik entwickeln? Und welche Willkommenskultur braucht Deutschland; welches Angebot wird Zuwanderern gemacht, sich ganz selbstverständlich mit Deutschland als ihrer neuen Heimat zu identifizieren?
Die Heinrich-Böll-Stiftung und die Konrad-Adenauer-Stiftung laden ein, diese Fragen mit Katrin Göring-Eckart und Peter Tauber zu diskutieren.
- Ralf Fücks - Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung / Dr. Petra Bahr - Leiterin der Hauptabteilung Politik und Beratung der Konrad-Adenauer-Stiftung
- Impulsvortrag I - Migration in Deutschland, Europa, global – Trends und Wirkungen - Dr. Steffen Angenendt - Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)
- Impulsvortrag II - Auf dem Weg zum Einwanderungsland - Dr. Cornelia Schu - Geschäftsführerin Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR)
- Podiumsgespräch - Katrin Göring-Eckardt MdB - Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen & Dr. Peter Tauber MdB - Generalsekretär der CDU
Moderation: Ali Aslan TV-Moderator und Journalist
Es mangelt nicht an Hinweisen auf sich anbahnende Krisen. Doch werden sie von den Entscheider/innen oft zu spät wahrgenommen oder werden nicht hinreichend auf zivile, frühzeitige Interventionsmöglichkeiten hin untersucht. Gleichzeitig erfahren lokale und internationale Akteure der Zivilgesellschaft vor Ort häufig nicht die notwendige Unterstützung, um Friedenspotentiale rechtzeitig nutzen zu können. Krisenprävention braucht den systematischen, langfristigen Ausbau von Präventionsinstrumenten über Ressortgrenzen hinweg.
Über welche zivilen Fähigkeiten zur Konfliktprävention verfügt Deutschland, um wirksam konfliktpräventiv handeln zu können? Welche Krisenfrüherkennungspotentiale bestehen in den Ministerien, wie sind sie vernetzt und wo und wie werden sie auf zivile Interventionsmöglichkeiten hin untersucht? Wie lässt sich die Krisenfrüherkennung ausbauen, um schnell passgenaue zivile Maßnahmen auf Gewaltpotentiale entwickeln und umsetzen, damit aus „early warning“ „civil early action“ wird.
Die Veranstaltung bietet ein Gegengewicht zur Debatte um Fähigkeiten der Bundeswehr. Sie soll dazu beitragen, die notwendigen zivilen Präventionskapazitäten zu benennen, zu quantifizieren und ihnen somit als realistisches Instrument der Politikgestaltung Gewicht zu verleihen.
Mit:
- Tom Koenigs, MdB Bündnis 90/Die Grünen
- Dr. Martina Fischer, Friedensforscherin, Programmdirektorin Berghof Foundation,
- Rüdiger König, Abteilungsleiter Krisenprävention, Auswärtiges Amt
- Moderation: Oliver Knabe, Geschäftsführer Forum Ziviler Friedensdienst
Eine Kooperation der Heinrich-Böll-Stiftung mit dem Forum Ziviler Friedensdienst im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Krisenprävention im Kontext deutscher Außen- und Friedenspolitik“.
Mit Ashish Kothari (Kalpavriksh & Greenpeace, Indien)
Zweisprachiger Audiomitschnitt (Deutsch-Spanisch) der Veranstaltung vom 13. April in der Heinrich-Böll-Stiftung im Rahmen des Schwepunkts "Lateinamerika gegen den Malestream? Geschlechterdemokratie unter der Lupe" (https://www.boell.de/de/lateinamerika-malestream-gender)
Zweisprachiger Audiomitschnitt (Deutsch-Spanisch) der Veranstaltung "Wie geschlechterblind ist das Völkerstrafrecht? Zum justiziellen Umgang mit sexualisierter Kriegsgewalt in Kolumbien" vom 4. Mai in der Heinrich-Böll-Stiftung im Rahmen des Schwepunkts "Lateinamerika gegen den Malestream? Geschlechterdemokratie unter der Lupe" (www.boell.de/de/lateinamerika-malestream-gender)
Alle sechs Tage wurde 2013 eine Frau im bewaffneten Konflikt in Kolumbien vergewaltigt. In den Jahren zwischen 2010 und 2012 waren mehr als die Hälfte der Täter staatliche Akteure. Diese Form der Gewalt und ihr Ausmaß dürfen nicht als „übliche Begleiterscheinung“ in Konflikten verharmlost und abgetan werden: Die sexualisierte Gewalt spiegelt auch die Diskriminierung von Frauen und Mädchen aller Altersgruppen im kolumbianischen Alltag wider und potenziert sich im bewaffneten Konflikt um ein Vielfaches.
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind Verbrechen, die die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren und „den Frieden, die Sicherheit und das Wohl der Welt“ gefährden. Zu diesen Verbrechen gehört auch sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt in Konfliktgebieten, über deren Ausmaß und systematischen Einsatz immer häufiger berichtet wird. Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs hat 2002 in seinen Definitionen die verschiedenen Gewaltformen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt als Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit als anerkannten Straftatbestand im Völkerstrafrecht kodifiziert. Auch zahlreiche Dokumentationen und Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VN) betonen die negativen Auswirkungen solcher Gewalt auf Frieden und Sicherheit. Der Sicherheitsrat verpflichtet alle VN-Mitgliedstaaten ausdrücklich, konfliktbezogene sexualisierte Gewalt strafrechtlich zu verfolgen. Er erkennt damit an, dass ein Ende der Straflosigkeit solcher Taten für dauerhaften Frieden, Gerechtigkeit, Wahrheit und nationale Aussöhnung unerlässlich ist. Und doch werden die wenigsten Täter wegen sexualisierter Gewalt verurteilt.
Woran liegt das? Fehlen Strategien zur Aufarbeitung sexualisierter Kriegsgewalt oder ermitteln die Behörden nur mangelhaft? Stehen Gerichte und Strafverfolgungsbehörden bei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht immer vor etlichen Hindernissen, die eine erfolgreiche Verurteilung der Gewalttäter - insbesondere mächtiger staatlicher Akteure – fast unmöglich machen? Reichen die Normen und Regeln des Römischen Statuts aus, um alle Straftäter für alle Taten gleichermaßen zur Verantwortung zu ziehen? Ist es tatsächlich nötig, bei (Vor-) Ermittlungen, Gerichtsverfahren und Entschädigungsverfahren zwischen der Art der Tat zu differenzieren?
Diese Fragen wollen wir mit Völkerstrafrechtler/innen und Frauenrechtsaktivistinnen aus Lateinamerika und Europa diskutieren. Als konkretes Beispiel dient die juristische Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im bewaffneten Konflikt in Kolumbien.
Mit:
•Viviana Rodríguez Peña (SISMA Mujer, Kolumbien)
•Dr. Annelen Micus (ECCHR, Berlin)
•Dr. Boris Burghardt (Humboldt Universität zu Berlin)
Moderation: Bernd Pickert (taz)
Foto: marie-II / Lizenz:CC-BY-NC-SA (flickr)
Im April ertranken innerhalb von acht Tagen schätzungsweise 1.600 Menschen auf dem Weg von Libyen nach Europa im Mittelmeer. Die menschlichen Tragödien riefen erneut die Forderung nach einer humaneren Flüchtlingspolitik auf den Plan: Die EU muss das Sterben an ihren Außengrenzen beenden und legale, gefahrenfreie Wege für Flüchtlinge öffnen.
In Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern schlagen die Wellen der Entrüstung über die geplanten Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und Canada (CETA) hoch. Nicht nur finden die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen statt und erfährt die Öffentlichkeit nur Häppchenweise, was zwischen den Vertretern der Staaten abgesprochen wird - auch die Inhalte der Verhandlungen – soweit sie denn Bekannt sind – werden von vielen europäischen Bürgerinnen und Bürgern nicht unterstützt.
Soviel steht fest: Die digitale Revolution hat auf ganzer Linie gesiegt; bis in die letzte Faser durchdringen ihre Errungenschaften das Gewebe unseres Alltags. Allerdings ahnen wir spätestens seit den Enthüllungen Edward Snowdens, dass die digitale Moderne auch Probleme erzeugt: von der totalen Überwachung des Einzelnen durch Geheimdienste und Unternehmen über Cybermobbing bis zum Phänomen des Shitstorms.
Die Forderung nach Straffreiheit von sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern findet sich in Programmen der Partei "Die Grünen" aus den 1980er Jahren. Diese Erkenntnis schockt die Öffentlichkeit und die „Pädophilie-Debatte“ der Grünen wird zum zentralen Thema der Medien im Sommer 2013. Im November 2014 wird das von der Partei Bündnis90/Die Grünen beauftragte Gutachten „Die Grünen und die Pädosexualität“ unter großem medialem Echo veröffentlicht. Die Studie stellt die o.g. Forderungen in einen zeithistorischen Kontext sexueller Befreiung und Revolution. Auch werden kritische Gegendiskurse von Feminist_innen hervorgehoben. Zeitgleich legt die parteiinterne Arbeitsgruppe Aufarbeitung erste Ergebnisse vor.
Wie geht es weiter? Welche Schlüsse zieht die Partei für den Umgang mit dem Thema? Wie kann die Bekämpfung sexualisierter Gewalt als gesellschaftspolitische Aufgabe gestaltet werden?
In der Veranstaltung werden Grüne Politiker_innen, Wissenschaftler_innen und Expert_innen aus der praktischen Arbeit diese Fragen diskutieren und Antworten geben.
u.a. mit:
Dr. Simone Peter (Bundesvorsitzende Bündnis90/Die Grünen)
Alexander Hensel (Göttinger Institut für Demokratieforschung)
Johannes-Wilhelm Rörig (Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauches)
Dr. Milena Noll (Goethe Universität Frankfurt/M.)
Dagmar Freudenberg (Deutscher Juristinnenbund)
Katja Dörner (Bündnis90/Die Grünen NRW)
Iris Hölling (Wildwasser, Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V. )
Volker Beck (MdB, Bündnis90/Die Grünen)
19.00 - Panel
Historische Verantwortung nutzen - was ist zu tun?
Politik kann gestalten und gesellschaftliche Räume und Strukturen beeinflussen. Daher kommen im zweiten Panel Expert_innen aus der praktischen Arbeit mit Betroffenen zu Wort: Wie funktionieren Hilfestrukturen für Betroffene sexualisierter Gewalt und Angebote präventiver Arbeit in Deutschland? Wo gibt es Lücken und weitere Bedarfe? Ist die Gesetzeslage ausreichend?
Input zur rechtlichen Situation:
Dagmar Freudenberg (Juristinnenbund e.V.) b
Gesprächsrunde mit:
Dagmar Freudenberg (Staatsanwältin, Juristinnenbund e.V.)
Johannes-Wilhelm Rörig (Unabhängiger Beauftragter der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs)
Katja Dörner (MdB, Bündnis90/Die Grünen)
Iris Hölling (Wildwasser e.V.)
Angelika Oetken (Sprecherin des Betroffenenbeirates des EHS, Ergänzendes Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs)
Moderation:
Dr. Christine Schwarz, Leibniz Universität Hannover
Die Forderung nach Straffreiheit von sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern findet sich in Programmen der Partei "Die Grünen" aus den 1980er Jahren. Diese Erkenntnis schockt die Öffentlichkeit und die „Pädophilie-Debatte“ der Grünen wird zum zentralen Thema der Medien im Sommer 2013. Im November 2014 wird das von der Partei Bündnis90/Die Grünen beauftragte Gutachten „Die Grünen und die Pädosexualität“ unter großem medialem Echo veröffentlicht. Die Studie stellt die o.g. Forderungen in einen zeithistorischen Kontext sexueller Befreiung und Revolution. Auch werden kritische Gegendiskurse von Feminist_innen hervorgehoben. Zeitgleich legt die parteiinterne Arbeitsgruppe Aufarbeitung erste Ergebnisse vor.