Geldbeutel, Schmuck oder Rucksack – etwas zu verlieren, das einem wichtig ist, ist blöd. Noch blöder ist es, wenn man nicht weiß, was man dann tun kann. Gut, dass du dich an uns wenden kannst! Direkt in Bahnhofsnähe wird ein Großteil der in der Stadt verloren gegangenen Gegenstände, Personen und Gedanken, bei uns abgegeben und wartet nur darauf, von dir wiedergefunden zu werden. Komm einfach vorbei und stop being lost - be found! Wichtig is nur, die Gesetzesgrundlage zum Thema Finderlohn zu kennen, die besagt (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 971 - Finderlohn):
Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen. Dürfte klar sein, oder?