Die 10. Folge! Und das auch noch zu Ostern, was ein Fest. Dementsprechend ist es Zeit für etwas Neues: Passend zur entspannten Osterzeit gibt es einfach zusammengefasste gemischte Probleme des Verwaltungsrechts. Für die Zugfahrt zu den Eltern oder als Ausrede, um den Familientisch zwischenzeitlich zu verlassen besonders geeignet. Folgt mir auf Facebook: www.facebook.com/jurapodcast
Die behandelten Probleme:
02:06: Antrag nach § 80 V VwGO
03:46: Besonderes Vollziehungsinteresse bei § 80 II VwGO
04:54: Muss das Rechtsmittel für § 80 V VwGO bereits eingelegt worden sein?
06:13: Anhörung bei Vollziehungsanordnung nach § 80 IV VwGO
11:07: Verhältnismäßigkeit auch bei Ermessen?
11:24: Verwaltungsrechtsweg bei der Leistungsverwaltung
12:39: Statthafte Klageart bei Begehren von Geld als Fördermittel
14:26: Gesetzliche Grundlage für staatliche Förderung erforderlich?
16:23: Nebenbestimmungen
16:27: RGL zum Erlass von NB
17:45: Abgrenzung Auflage - Bedingung
18:11: Statthafte Klageart für isolierte Anfechtung von NB
21:54: Entbehrlichkeit der Anhörung nach § 45 VwVfG
23:29: Muss die Anhörung durch die Verwaltung selbst erfolgen?
26:03: Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften
28:09: Reformatio in Peius
30:47: Allgemeinverfügung