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Der Artikel 5 des Grundgesetzes sagt:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Dennoch gibt es nicht wenige Bürger in unserem Land, die fühlen und behaupten, dass ein immer stärkerer zensierender Druck ausgeübt wurde. Ist das schon Zensur oder was ist es sonst, das Unbehagen auslöst?
Der Zentralrat der Juden hat zum Antisemitismus der Documenta eine Verlautbarung veröffentlicht, die sie hier lesen können.
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