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Nach § 218 begeht eine Frau, die eine Schwangerschaft abbricht, eine strafbare Handlung, auch wenn diese innerhalb bestimmter Fristen und nach einer Beratung straffrei bleibt. Nicht nur Frauenrechtlerinnen fordern, Abtreibungen zu legalisieren, auch die Kommission zur Reform des § 218 kommt zu dem Schluss, dass die Regelung durch das Strafrecht nicht haltbar sei. Wie stehen die Chancen für die geplante Reform und was hieße das für die Gesellschaft?
By radio3 (Rundfunk Berlin-Brandenburg)5
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Nach § 218 begeht eine Frau, die eine Schwangerschaft abbricht, eine strafbare Handlung, auch wenn diese innerhalb bestimmter Fristen und nach einer Beratung straffrei bleibt. Nicht nur Frauenrechtlerinnen fordern, Abtreibungen zu legalisieren, auch die Kommission zur Reform des § 218 kommt zu dem Schluss, dass die Regelung durch das Strafrecht nicht haltbar sei. Wie stehen die Chancen für die geplante Reform und was hieße das für die Gesellschaft?

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