Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Duesseldorf traf eine wegweisende Entscheidung bezueglich der Kleiderordnung am Arbeitsplatz. Eine Mitarbeiterin wurde gekuendigt, weil sie sich weigerte, eine vorgeschriebene rote Hose zu tragen. Das Gericht entschied, dass Arbeitgeber das Recht haben, eine einheitliche Kleiderordnung festzulegen, solange diese betrieblich notwendig ist. Kritiker befuerchten, dass persoenliche Rechte der Arbeitnehmer vernachlaessigt werden koennten. Das Urteil zeigt, dass ein ausgewogenes Verhaeltnis zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern entscheidend ist. [4594] [AI-generated content]