Am 15. August 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Verfahren 5 StR 243/24 ueber die Strafzumessung fuer einen Angeklagten, der wegen schwerer Koerperverletzung und Bedrohung verurteilt worden war. Die Vorinstanz hatte eine mehrjaehrige Haftstrafe verhaengt, die auf Widerstand in der Oeffentlichkeit stiess. Der BGH stellte fest, dass mildernde Umstaende, wie die schwierige Kindheit des Angeklagten, nicht ausreichend gewuerdigt wurden. Er betonte die Notwendigkeit einer umfassenden Betrachtung aller relevanten Faktoren, einschliesslich der Auswirkungen auf die Opfer. Diese Entscheidung setzt neue Massstaebe fuer die Strafzumessung und koennte kuenftig zu milderen Strafen fuehren, wenn die Umstaende des Taeters dies rechtfertigen. [-1] [16553] [AI-generated content]