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Das Bundeskartellamt ist der oberste Wettbewerbshüter in Deutschland. Seit Anfang 2021 hat die Behörde ein neues Instrument zur Verfügung, mit dem sie schneller und effektiver gegen Praktiken großer Internetkonzerne vorgehen kann. Grundlage von diesem Instrument sind die neuen Befugnisse aus § 19a GWB, die im Zuge der 10. GWB-Novelle eingeführt worden sind. Damit ist es dem Bundeskartellamt jetzt möglich, im Rahmen seiner Missbrauchsaufsicht zu prüfen, ob bestimmte Unternehmen eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ haben. Wenn das so ist, kann das Bundeskartellamt bestimmte Verhaltensweisen dieser Unternehmen untersagen. Das Amt hat auf dieser Grundlage zahlreiche Verfahren eingeleitet, einige davon sind auch bereits abgeschlossen.
+++ Über dieses und alle anderen Themen rund um den Wettbewerbsschutz hält die WuW Sie auf dem Laufenden – folgen Sie uns auf LinkedIn und testen Sie uns – mit einem kostenfreien Probe-Abo, Print/digital oder nur digital.
In Theorie und Praxis wird schon lange über den Einfluss der Digitalisierung auf das Controlling diskutiert. Weitgehend einig ist man sich darüber, dass alle Bereiche von der Digitalisierung beeinflusst werden – also Organisation und Instrumente des Controllings, seine Prozesse und auch die Kompetenzen von Controllern. Aber besonders in Universitäten und Hochschulen wird doch kontrovers über die Zukunft des Controllings diskutiert: Während die einen von dem vollständigen Ersatz durch die IT ausgehen, sehen andere nur moderate Änderungen im Arbeitsfeld des Controllers.
Aber – welche Aufgaben hält denn dieses Arbeitsfeld überhaupt bereit und welche Kompetenzen muss der „Controller der Zukunft“ mitbringen? Wird durch die Digitalisierung die Zahl der Controllingstellen sinken? Wo sollten Schwerpunkte gesetzt werden und wie beantworten Unternehmen diese Fragen für sich?
Über dieses Thema sprechen wir heute mit Rainer Bauer.
+++ In der aktuellen Ausgabe der REthinking Finance hat Rainer Bauer unter dem Titel „Die Entwicklung des Controllings im Zuge der Digitalisierung“ gemeinsam mit Sarah Patricia Schmitt einen Beitrag zu diesem Thema veröffentlicht.
Am Anfang eines jeden Jahres beginnt ein neuer Veranlagungszeitraum, ein alter Veranlagungszeitraum endet. Und damit einher geht aktuell immer noch vor allem eines: Belege sammeln und Belege sortieren. Daher konnte die gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 28. Februar 2023 nicht früh genug kommen. Mit dieser wurde die neue App „MeinELSTER+“ angekündigt. Und schon im Titel der Mitteilung heißt es:
Diese Frage und viele weitere beantwortet uns heute Prof. Dr. Christoph Schmidt.
+++ Herr Prof. Dr. Schmidt freut sich über kritisches Feedback als auch spannende Rückfragen. Hierzu können Sie ihm gerne eine E-Mail an: [email protected] schreiben.
Weitere interessante Infos zu dem Thema und auch die veröffentlichten Beiträge von Herrn Prof. Dr. Schmidt, insbesondere aus der DER BETRIEB und aus der REthinking Tax, finden Sie in unserer Recherche-Datenbank-Owlit.
Aktuell wird ein breiter öffentlicher Diskurs darüber geführt, wie Aufsichtsräte in Zukunft agieren sollten, um ihre Tätigkeit vor dem Hintergrund der Herausforderungen von heute und morgen möglichst effektiv erfüllen können. Dabei rückt verstärkt die Bedeutung des Aufsichtsrats zu Personalfragen in den Fokus, die nicht nur die Nachfolgeplanung und Vergütung des Vorstands, sondern einen holistischen Ansatz zu den Themen Talentmanagement und Personalstrategie umfasst. Ein Blick in die nun zu veröffentlichenden Qualifikationsmatrizen der Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen verdeutlicht, dass kaum Mitglieder mit Personalexpertise in den Gremien vertreten sind.
Die Bedeutung von Personalkompetenz im Aufsichtsrat und wie weit die Personalverantwortung des Aufsichtsrats reicht, darüber diskutieren wir heute mit Frau Gabriele Sons.
+++ Weitere Informationen und Diskussionsbeiträge zu aktuellen Corporate Governance-Themen finden Sie in der Zeitschrift Der Aufsichtsrat, sowie auf unserer Governance Talks-Website. Dort finden Sie auch die vorhergehenden Folgen unserer Podcasts.
Die aktuellen ECBE Governance Perspectives finden Sie unter www.ecbe.com.
Die neuen EU-Regeln für Nachhaltigkeit, die sogenannten CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), sind am 5. Januar 2023 in Kraft getreten.
Die ersten zwölf Standards, welche die Richtline konkretisieren, die ESRS (European Sustainability Reporting Standards), liegen mittlerweile auch vor und umfassen 339 Seiten mit mehr als 100 Offenlegungsverpflichtungen und ca. 1.000 Datenpunkten, die erfasst werden sollen.
Es stellt sich eine wesentliche Frage: Werden diese neuen EU-Regeln für Nachhaltigkeit von den Unternehmen als weiteres Bürokratiemonster wahrgenommen oder als das, was sie eigentlich sind, nämlich die Chance, die Welt ökologisch und sozial besser zu machen.
Darüber sprechen wir heute mit Hans Winterhoff.
+++ Mehr zum Thema erfahren Sie in der ESGZ, der Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht. Dort finden Sie ausführliche Informationen zum Thema „nachhaltige Berichterstattung“. Die ESGZ hat die aktuellen Entwicklungen im Blick und gibt Hilfestellung bei der Implementierung von ESG-Kriterien.
Immer mehr Organisationen bringen ihren Purpose, also die Sinnhaftigkeit ihres Handelns, auf den Punkt. Einen sinnstiftenden Zweck zu verfolgen, der über das reine Streben nach Gewinn hinausgeht, ist eines ihrer Ziele. Dabei spielen die Unternehmensstrategie und Kultur eine große Rolle.
+++ Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie auf der Change Webseite von Mercer, in der von Mercer durchgeführten Global Talent Trends Studie sowie im Mercer Change Management Point of View.
Menschen lieben gute Geschichten. Wir spitzen die Ohren für den neuesten Flurfunk, strömen ins Kino oder sitzen gebannt vor der Netflix-Serie. Deutlich weniger interessiert dürften viele Mitarbeitende der nächsten Schulung entgegenblicken. Aber mit Storytelling kann sich das ändern. Verknüpft mit einer spannenden Geschichte lassen sich auch komplexe und oft als trocken empfundene Themen wie Datenschutz oder Compliance verständlich, einprägsam und mit mehr Spaß vermitteln. Besonders E-Learnings bieten jede Menge Möglichkeiten, Storytelling abwechslungsreich, multimedial und interaktiv zu gestalten.
Dazu kann uns Philipp Bailleu einiges erzählen.
+++ Mehr Informationen über lawpilots und wie sie es schafft, trockene Themen unterhaltsam zu vermitteln, finden Sie unter lawpilots.com.
Erst mit der Billigung durch den Aufsichtsrat gilt der Jahresabschluss als festgestellt. So sieht es § 172 des Aktiengesetzes vor. Viele Aufsichtsräte sind Aufsichtsrat wegen bestimmter Kompetenzen – die müssen sich aber nicht unbedingt auf die Details von Jahres- oder Konzernabschlüssen beziehen. Schlimmstenfalls führt das dazu, dass hoch qualifizierte Aufsichtsräte bestimmte Fragen nicht stellen, weil sie eine Blamage befürchten.
+++ Wenn Sie mehr zu dem Thema erfahren möchten, schauen Sie doch in Frau Rinkers neues Buch Bilanzpolitik – Bilanzkosmetik – Bilanzfälschung – Gestaltungsspielräume nutzen und Manipulation erkennen.
Bereits im vergangenen Jahr 2022 sowie jüngst im Zusammenhang mit dem Kohleabbau in Lützerath häuften sich Meldungen über Protestaktionen von Klimaaktivisten. Ins Zentrum der öffentlichen Debatte rückte neben der gesellschaftlichen Bedeutung der Proteste u.a. die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Aktivisten. Es wurden zahlreiche strafrechtliche Ermittlungsverfahren u.a. wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung oder des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet. Erste gerichtliche Verurteilungen liegen bereits vor.
Ist unser Strafrecht damit für den Klimaschutz ungeeignet, weil es Strafen für Personen zulässt, die sich für den Klimaschutz einsetzen?
+++ Weitere interessante Infos zu dem Thema finden Sie in der aktuellen Ausgabe unserer Zeitschrift KlimaRZ, der Zeitschrift für materielles und prozessuales Klimarecht.
Nachhaltigkeit ist nicht zuletzt durch die Protestaktionen von Fridays for Future und anderen gesellschaftlichen Gruppen ganz klar auch für Unternehmen ein wichtiger Erfolgsfaktor geworden. Die Politik hat darauf auf internationaler und nationaler Ebene mit so vielen Gesetzesinitiativen und Anforderungen reagiert, dass schon vom „Buchstabensalat“ der Nachhaltigkeit gesprochen wird – ich sage nur: UN-SDG, NFRD, CSRD, LkSG usw. Und es fragt sich jetzt, ob Nachhaltigkeit wirklich für alle Unternehmen wichtig ist und wie Unternehmen am besten ihre Nachhaltigkeitsreise beginnen können.
+++ Wenn Sie das Thema interessiert, lesen Sie mehr dazu in Herrn Scheubels Beitrag in unserer Zeitschrift REthinking Finance, Heft 1 aus diesem Jahr.
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