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  • UNION BUSTING NEWS #15/25 ► Fraport ► Reinoldus ► Mainz 05 ► Rentendebatte ► Siemens Energy (Serie 1273: arbeitsunrecht FM)
    Kommentierte Presseschau: Betriebsratsbehinderung, Gewerkschaftsbekämpfung und Arbeitsunrecht in Deutschland.
    Von und mit Jessica Reisner
    ► Frankfurter Flughafen: Betriebsratswahl bei Fraport abgebrochen
    ► Unna: Rettungsdienst Reinoldus feuert Betriebsratsvorsitzenden – Mitarbeiter bitten Ämter und Justiz um Hilfe
    ► Mainz 05: Landesarbeitsgericht bestätigt: Kündigung wegen palästinasolidarischem Post ungültig
    ► Junge Union will mehr Altersarmut. Kümmerliches Rentenniveau von 48% ist für diese Strolche noch zu viel.
    ► Siemens Energy: Fristlose Kündigung für Betriebsratsmitglied
    ► Neue Studie belegt: Betriebe mit Betriebsrat sind produktiver
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    Der Verein Aktion gegen Arbeitsunrecht unterstützt renitente Beschäftigte, aktive Betriebsräte und konfliktbereite Gewerkschaften in ganz Deutschland. Wir sind unabhängig und finanzieren uns über Spenden und Fördermitglieder. Helft uns, macht mit!
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    14 min
  • Ausbruch | Die Anti-Repressionswelle - Sendung vom 23.11.2025
    Wieder ist ein Monat vergangen und wieder berichtet "Ausbruch - Die Antirepressionswelle" rund um Repression und Aktivismus: Gegenprotest gegen die Jugend-AfD, Freiburger Court-Watch-Gruppe war bei einem Prozess, ein Kommentar zu einem schrecklichen Polizeieinsatz bei welchem einem 12-jährigen gehörlosen Mädchen von der Polizei in den Bauch geschossen wurde. Zudem schauen wir wieder in der Rubrik "Repression an den Ränder Europas" hinaus, zudem noch ein Beitrag aus Winterthur, über die dortige Häuservernetzung und die bedrohten Hausbesetzungen dort.
    Zudem schon ein Hinweis aus die "Silvester zum Knast"-Demo am 31.12.2025, vor dem Freiburger Knast.
    1 hr
  • Antifa Ost Prozess startet in Dresden
    Am Dienstag beginnt am Dresdner Oberlandesgericht der Prozess gegen sieben Atifaschist*innen, die der sogenannten "Antifa Ost" angehören sollen. Ihnen wird der Vorwurf gemacht, einer kriminellen Vereinigung angehört oder diese unterstützt zu haben, zudem sollen sie Köerperverletzungsdelikte gegenüber Personen aus der rechten Szene begangen haben. Prozesstermine sind bis 2027 angesetzt. Wir haben mit RDL-Redakteur Thomas, der selber nach Dresden zum Prozess fahren wird, gesprochen.
    9 min
  • Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch bei Abschiebungen
    Mit einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt: Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch in Unterkünften für Geflüchtete. Wenn die Polizei für die Abschiebung ohne Durchsuchungsbeschluss in die Wohnung eines Geflüchteten eindringt, ist das kein Betreten, sondern eine Durchsuchung und ist verfassungswidrig. Die Verfassungsbeschwerde wurde gemeinsam von Pro Asyl und der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt. Beschwerdeführer war ein Geflüchteter aus Guinea, in dessen Zimmer in einem Berliner Übergangswohnheim die Polizei im Jahr 2019 mit einem Rammbock eingedrungen war, um ihn abzuschieben. Wir haben über den Erfolg am Bundesverfassungsgericht mit Wiebke Judith von Pro Asyl gesprochen.
    12 min
  • Trans* und Pfleger: Ein Einblick im Leben von Max
    Max hat am Anfang des Jahres seine Ausbildung als Pflegefachperson abgeschlossen und arbeitet an der Uniklinik Freiburg. Er ist auch ein Transmann.
    Anlässlich des Trans Day of Remembrance heute am 20.11 hat Melissa mit ihm gesprochen, um einen Einblick in seine Lebensrealität zu bekommen. Im Interview erzählt Max über frühe Selbstständigkeit im Leben, trans (Un)Sichtbarkeit am Arbeitsplatz, äußere Wahrnehmungen von Kolleg*innen und Patient*innen und die Suche nach Räumen, in welchen er sich zugehörig fühlen könnte.
    13 min
  • Fokus Südwest 20.11.2025 (Serie 614: Fokus Südwest)
    Hier die Themen
    # Stuttgart nach dem Bürgerbegehren „Mehr Bahnhof = Mehr Zukunft“
    Im Streit um die Frist zur Einreichung der Unterschriften kommt der Landesverband Mehr Demokratie e.V. nach einer rechtlichen Prüfung zu einem anderen Ergebnis.
    # Hausdurchsuchung 2023 bei Radio Dreyeckland-Redakteur war verfassungswidrig
    Bundesverfassungsgericht entscheidet für Rundfunkfreiheit
    # Männerfußball: Polizeigewalt überschattet Auswärtsfahrt des SC Freiburg e.V. zum UEFA-Europaleague in Nizza
    Eine gekürzter Beitrag: Vollständiger Beitrag auf der Webseite von RDL nachhörbar unter Programmen am Freitag,14 November
    30 min
  • Erfolg am BundesverfassungsgerichtHausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland-Redakteur war verfassungswidrig
    Vorgelesene Presseerklärung:
    Freiburg, 19. November 2025 – Die Wohnungsdurchsuchung bei Radio-Dreyeckland-Redakteur Fabian verstieß gegen die Rundfunkfreiheit. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 3. November auf eine Verfassungsbeschwerde entschieden, die unser Redakteur zusammen mit Rechtsanwältin Angela Furmaniak und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) 2023 erhoben hatte. Die Entscheidung stärkt den Schutz von Rundfunkredaktionen vor dem Zugriff von Polizei und Staatsanwaltschaft und ist eine erneute Klatsche für die Karlsruher Staatsanwaltschaft, die zwei Wohnungsdurchsuchungen und die Durchsuchung der Radio-Räumlichkeiten angeordnet hatte.
    „Wegen des Setzens eines Links wurden meine Privatsphäre und das Redaktionsgeheimnis mit Füßen getreten. Ich hoffe, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu beiträgt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft weniger leichtfertig mit Grundrechten umgehen“, sagt Fabian, beschwerdeführender Redakteur bei Radio Dreyeckland.
    Die Polizei hatte im Januar 2023 die Wohnung des Journalisten, die Wohnung eines Geschäftsführers und die Redaktion von Radio Dreyeckland durchsucht und mehrere Laptops und Speichermedien beschlagnahmt. Sie stützte diese Maßnahmen auf eine RDL-Meldung über das Verbot von linksunten.indymedia. Der Bericht verlinkte auf die Archivseite der 2017 vom Bundesinnenministerium verbotenen Internetplattform. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte in dem Artikel und dem Link die strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung gesehen. Der vom Amtsgericht Karlsruhe erlassene Durchsuchungsbeschluss wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt. Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde war jetzt erfolgreich.
    „Das Bundesverfassungsgericht stellt in erfreulicher Deutlichkeit klar, dass die Strafverfolgungsbehörden auch dann die Rundfunk- und Pressefreiheit beachten müssen, wenn sie gegen eine* Journalist*in ein Strafverfahren führen“, erklärt die Strafverteidigerin von Fabian, Rechtsanwältin Angela Furmaniak. „Ich bin froh, dass das Bundesverfassungsgericht damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart korrigiert, die gleich in mehreren Punkten ein verfassungsrechtlich unzureichendes Verständnis der Strafprozessordnung offenbarte.“
    „Karlsruhe findet klare Worte: Durchsuchungen in Redaktionsräumen und Wohnräumen von Journalist*innen gefährden das Redaktionsgeheimnis und den Quellenschutz. Ein so schwerer Eingriff in die Pressefreiheit kann nicht auf vage Vermutungen gestützt werden“, betont David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator der Gesellschaft für Freiheitsrechte. „Das Bundesverfassungsgericht gibt der Staatsanwaltschaft, dem Amtsgericht Karlsruhe und dem Oberlandesgericht Stuttgart hier dringend nötige Nachhilfe in Grundrechten.“
    Das Bundesverfassungsgericht stellt in der Entscheidung klar, dass auch die Durchsuchung einer Privatwohnung schwer in die Rundfunkfreiheit eingreift, wenn dort Redaktionsmaterial aufbewahrt wird. Im konkreten Fall fehlte ein tragfähiger Anfangsverdacht. So stand in Frage, ob die bereits 2017 verbotene Vereinigung linksunten.indymedia zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels überhaupt noch existierte. Die nur „vagen Anhaltspunkte“ im Durchsuchungsbeschluss reichen laut Bundesverfassungsgericht für die Durchsuchung nicht aus. Auf die Frage, ob die Verlinkung der Archivseite überhaupt eine verbotene Unterstützungshandlung sein konnte, musste das Gericht nicht mehr eingehen.
    Das hatte bereits das Landgericht Karlsruhe am 6. Juni 2024 getan, als es Fabian vom Vorwurf der Unterstützung einer verbotenen Vereinigung freigesprochen hatte. Die Meldung und die Verlinkung stelle keine Unterstützung für die Weiterbetätigung der verbotenen Vereinigung dar. „Ein kritischer Journalist muss Verbote kritisieren dürfen“, hatte der vorsitzende Richter damals erklärt. Ein erneutes Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Betreiber*innen der Archivseite von Indymedia Linksunten war derweil im Mai 2025 eingestellt worden.
    Schon 2003 hatte eine Durchsuchung bei einem Freien Radio stattgefunden. 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits diese Durchsuchung beim Freien Sender Kombinat Hamburg (FSK) für verfassungswidrig erklärt.
    Für Radio Dreyeckland begrüßt Geschäftsführer Kurt-Michael Menzel ausdrücklich, dass das Bundesverfassungsgericht die zum Schutz der Presse- und Rundfreiheit erlassenen Bestimmungen zu Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmefreiheit auch in den Privaträumen von Journalist*innen bestätigt und die Rechtsprechung seit den Beschlüssen zur Durchsuchung und Beschlagnahme beim FSK unterstreicht.
    Radio Dreyeckland fordert weiterhin politische und personelle Konsequenzen aus dem verfassungswidrigen Kampf der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen die Grundrechte und hofft, dass Polizei und Staatsanwaltschaften nun endlich daran denken, dass die Pressefreiheit auch für möglicherweise unliebsame Freie Radios gilt.
    Radio Dreyeckland, 19.11.2025
    6 min
  • arbeitsunrecht FM #15/25 ► Superreiche Soziopath_innen? Die Block-Entführung und der Zustand der herrschenden Klasse ► Fraport ► Reinoldus ► Rente ► Siemens (Serie 1273: arbeitsunrecht FM)
    arbeitsunrecht FM ist ein Radio-Magazin rund um Arbeit, Ausbeutung und Organisierung im Betrieb.
    Das Fachmagazin für renitente Beschäftigte, aktive Betriebsräte und solche, die es werden wollen.
    Eine Stunde voll mit Nachrichten, Interview, Kommentaren und guter Musik.
    MODERATION: Elmar Wigand
    UNION BUSTING-NEWS
    Kommentierte Presseschau: Betriebsratsbehinderung, Gewerkschaftsbekämpfung und Arbeitsunrecht in Deutschland. (Beginn: 23:45)
    Von und mit Jessica Reisner
    ► Frankfurter Flughafen: Betriebsratswahl bei Fraport abgebrochen
    ► Unna: Rettungsdienst Reinoldus feuert Betriebsratsvorsitzenden – Mitarbeiter bitten Ämter und Justiz um Hilfe
    ► Junge Union will mehr Altersarmut. Kümmerliches Rentenniveau von 48% ist für diese Strolche noch zu viel.
    ► Siemens Energy: Fristlose Kündigung für Betriebsratsmitglied
    ► Neue Studie belegt: Betriebe mit Betriebsrat sind produktiver
    DIE KOLUMNE ► Superreiche Soziopath_innen? Die Block-Entführung und der Zustand der herrschenden Klasse (Beginn: 42:11 Min.)
    Der Fall der Hamburger Steakhaus-Erbin Christina Block lässt tief blicken: Erschreckende Verwahrlosung der deutschen Eliten. Droht die Erosion des Rechtsstaats?
    Wie gruselig die Welt Hamburger Millionäre konkret sein kann, wird derzeit in einem spektakulären, ja atemberaubenden Prozess um eine zweifache Kindesentführung ausgeleuchtet. Der Fall Christina Block ist der "Prozess des Jahres". Die Erbin der Steakhaus-Kette Block house und des Hamburger Fünfsternehotels Grand Elysée, Christina Block, hat ein israelisches Spezialkommando 200 Tage in dem Luxus-Hotel ihrer Familie untergebracht.
    David Barkay, ein ehemaliger Offizier der berüchtigten israelischen Spezial-Einheit 504 des Mossad, die für Folter von Gefangenen zuständig ist, hat die zwei Block-Kinder, zehn und dreizehn Jahre alt, in der Sylvesternacht 2023 aus Dänemark vom Wohnsitz ihres Vaters entführt, der das Sorgerecht hat.
    Zuvor war ein anderer Entführungsplot gescheitert, in den der ehemalige BND-Chef August Hanning und ein ehemaliger Zielfahnder des Hamburger LKA verwickelt sein könnten. (Sie bestreiten das, die Staatsanwaltschaft ermittelt und hat im September 2025 13 Wohnungen und Büros durchsuchen lassen.)
    Ebenso scheiterte der Versuch, dem Vater der Kinder Kinderpornografie und Pädophilie anzuhängen. Was hier aufgedeckt wird, lässt wahrlich erschaudern und sprengt alle Dimensionen. Als Krimi hätte man es nicht verkaufen können, weil es zu unwahrscheinlich klingt.
    In Deutschland wird der Fall als Gossip auf den Panorama-Seiten verwertet. Der Lebensgefährte und mutmaßliche Komplize von Christina Block ist immerhin der ehemalige Sportschau-Moderatur Günter Dellling. Ich meine, dass der Fall eigentlich in den Wirtschaftsteil gehört. Er beleuchtet wozu ein kriminelles Unternehmermilieu fähig ist und welches Mindset diese verrottete Elite hat.
    Das kriminelle Ensemble wird komplettiert von Gerhard Schröders ehemaligem Regierungssprecher, dem Bild-Redakteur Bela Anda, der Christina Blocks ekelerregende Taten gegenüber der Öffentlichkeit so verkauft: "Eine Mutter hat ein Recht auf ihre Kinder."
    PLAYLIST
    ► Ma Rainey – Blues Oh Blues
    ► Bessie Smith – Send me to the lectric Chair
    ► Ma Rainey – Oh Papa Blues
    ► Bessie Smith – Devil’s gonna git you
    ► Ma Rainey – Stack O’ Lee
    RECHTE: Wir spielen GEMA-freie Musik unter Creative Commons- oder Public Domain-Lizenz, die ihr für unkommerzielle Zwecke bedenkenlos weiter verbreiten könnt. LIZENZ: Attribution-NonCommercial-ShareAlike 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0)
    WER MACHT DIE SENDUNG?
    Der Verein Aktion gegen Arbeitsunrecht unterstützt renitente Beschäftigte, aktive Betriebsräte und konfliktbereite Gewerkschaften in ganz Deutschland. Wir sind unabhängig und finanzieren uns über Spenden und Fördermitglieder. Helft uns, macht mit!
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    1 hr
  • Gutscheintausch der Initiative Bezahlkarte stoppen
    Ein Gespräch über den Stand der Dinge und über die Hintergründe.Die Initiative wir von Geflüchteten sehr begrüßt und angenommen. Das bedeutet, dass es noch weitere solidarische Gutschein Tauschende braucht. (Und das Tauschen von Geld gegen Gutscheine ist allen anderen Behauptungen zum Trotz, absolut legal.)
    Tauschstelle Kyosk, Adlerstraße 8,79100 Freiburg.
    Freitags von 16:00 - 18:00 Uhr
    s.g.
    14 min

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