In Südtirol können Sie nach 67 Jahren weiterarbeiten, indem Sie eine einvernehmliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber treffen oder die Möglichkeit nutzen, die Regelaltersgrenze für die Altersrente anzupassen. Spezielle Regelungen existieren für Landesbedienstete, die unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 70. Lebensjahr im Dienst bleiben können, um wertvolles Wissen zu erhalten und neue Kollegen einzuarbeiten. Am besten ist es aber, laut Stefan Perini,der dazu bei Gertrud Prenn zu Gast war, wenn sich jeder Einzelne 2 Jahre vor Pensionsanritt bei seinem Patronat, Wirtschaftsberater oder bei der INPS individuell auf die eigene Position hin beraten lässt.