Was ist „Parkwatcher“ und wie seriös ist das Ganze? (Bildquelle: Getty Images/Kevin Carter und Bildbearbeitung GIGA)
Ihr habt einen Strafzettel von „Parkwatcher“ erhalten und fragt euch, ob das ein seriös ist? Welche Rechte ihr habt und ob ihr die Strafe bezahlen müsst.
Was ist „Parkwatcher“?
Bei „Parkwatcher“ handelt es sich um ein Unternehmen, welches Parkplätze von Supermärkten, Wohnanlagen oder auch privaten Grundstücken überwacht.
So soll vermieden werden, dass die Kundenparkplätze von Dauerparkern oder von Kunden anderer Läden besetzt werden. Bewohner von Mehrfamilienhäusern können ihre Parkplätze nutzen und Privatgrundstücke werden nicht von Falschparkern blockiert.
Die Firma stellt dafür zwei Konzepte bereit: Entweder wird der Parkplatz mit Kameras überwacht, oder es wird ein Kontrolleur eingesetzt. Für den Auftraggeber ist der Service kostenfrei.
Strafzettel von „Parkwatcher“ – was nun?
Grundsätzlich ist dieses Vorgehen legal. Supermarktparkplätze sind privater Grund und der Eigentümer kann somit eine Firma wie „Parkwatcher“ damit beauftragen, diesen zu überwachen.
Es müssen aber deutliche Hinweisschilder angebracht sein, auf denen die Parkregeln klar erkennbar sind. Die Vertragsstrafe, also euer Strafzettel, darf nicht unverhältnismäßig hoch sein.
Zunächst solltet ihr also prüfen, ob ein solches Schild vorhanden ist. Wenn ja, lest euch die Bestimmungen durch und prüft, ob ihr diese eingehalten habt. Möglicherweise habt ihr einfach nur vergessen, eine Parkscheibe auszulegen. Ist an den Hinweisen und auch an der Höhe der Vertragsstrafe nichts zu bemängeln, werdet ihr den Betrag bezahlen müssen.
Nicht zahlen müsst ihr allerdings Inkassogebühren, die euch vielleicht schon im ersten Brief auferlegt werden. Diese erste Postmitteilung darf nur als freundliche Erinnerung an die Zahlung dienen, denn das „Knöllchen“ am Scheibenwischer zählt nicht als sogenannter „wirksamer Zugang“.
Seid ihr allgemein nicht mit der auferlegten Vertragsstrafe einverstanden, müsst ihr einen Widerspruch einlegen. Holt euch gegebenenfalls einen juristischen Rat ein. Eine solche Vertragsstrafe verjährt erst nach drei Jahren und nicht, wie bei Bußgeldern, nach drei Monaten.
Weitere Bestimmungen zu privaten Strafzetteln könnt ihr auf der Internetseite der Verbraucherzentrale nachlesen. Hier findet ihr auch Tipps zur Vorgehensweise, wenn ihr glaubt, dass die Informationspflichten nicht erfüllt wurden.
Eine digitale Parkscheibe erleichtert euch den nächsten Parkvorgang. Diese stellen wir euch im folgenden Video vor:
» Video ansehen: Stressfrei parken mit elektronischer Parkscheibe
Bewertungen über „Parkwatcher“
Diese gehen auf „Trustpilot“ eindeutig ins Negative. Alle 15 dort vorhandenen Bewertungen haben nur einen Stern. Die Meinungen hierbei sind alle gleich.
Die Vertragsstrafe erreicht den Fahrzeughalter überwiegend erst nach vier Monaten. Den Beschuldigungen zum Parkvergehen werden keine Beweise beigefügt. Es gibt weder Fotos noch die schriftliche Dokumentation.
Oft entsprechen die erhobenen Anschuldigungen schlichtweg nicht der Wahrheit. Mal soll eine Parkscheibe nicht ordnungsgemäß gewesen sein, der Fahrer hat das Gelände nur kurz befahren, aber nicht geparkt, oder aber der Beschuldigte war überhaupt nicht an diesem Ort.
Auf eingelegte Widersprüche soll „Parkwatcher“ mit der Androhung von Mahngebühren reagieren. Betroffene sprechen davon, sich unter Druck gesetzt zu fühlen, um eine Zahlung zu erreichen. Dies wird als Nötigung empfunden.
Weiterhin wird bemängelt, dass „Parkwatcher“ nicht kontaktierbar ist. Auf E-Mails wird nicht geantwortet und eine Telefonnummer gibt es nicht. Auf der Homepage ist nur eine Postadresse angegeben.
Fazit zu „Parkwatcher“
Leider handelt das Unternehmen legal. Solche Machenschaften sind nicht verboten, allerdings sehr grenzwertig. Bekommt ihr eine solche Vertragsstrafe zugeschickt, bleibt euch nur der Widerspruch (möglichst mit Anwalt) oder aber ihr ignoriert die Forderung.
Berichten zufolge geht „Parkwatcher“ nicht vor Gericht, um den Betrag einzufordern. Wahrscheinlich wohl deshalb, weil Beweise fehlen. Ob dies allerdings der richtige Weg ist, sei dahingestellt.