Viele denken fälschlicherweise, hier handle es sich um eine Spielstraße. (Bildquelle: IMAGO / CHROMORANGE / Bildbearbeitung GIGA)
Viele Autofahrer sehen das rechteckige, blau-weiße Schild mit spielenden Kindern und denken automatisch an eine Spielstraße. Tatsächlich weist das Verkehrsschild jedoch nur auf einen Bereich hin, in dem besondere Vorsicht geboten ist.
Die wahre Bedeutung des Verkehrsschildes
Das eingangs beschriebene Verkehrsschild (VZ 325.1) markiert den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs, in dem andere Regeln als in einer echten Spielstraße gelten. Der Verkehr läuft hier besonders langsam und rücksichtsvoll ab, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Fußgänger und Fahrzeuge teilen sich die Straße gleichberechtigt, wobei Fußgänger stets Vorrang haben und die gesamte Fahrbahn nutzen dürfen. Autos, Fahrräder, E-Scooter und Motorräder müssen wenn nötig warten. Kinder dürfen auf der Straße spielen, dürfen den fließenden Verkehr jedoch nicht behindern.
Möchte ein Fahrzeug die Straße passieren, müssen Fußgänger und spielende Kinder Platz machen. Damit dies reibungslos klappt, sollten weder große Gegenstände noch Spielzeuge die Fahrbahn blockieren.
Fahren im verkehrsberuhigten Bereich: Diese Regeln gelten
Laut StVO dürfen Autos, Motorräder und Fahrräder einen verkehrsberuhigten Bereich nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren. Einen genauen Wert nennt die StVO nicht; in der Rechtsprechung werden jedoch in der Regel maximal 7 km/h, in Einzelfällen bis zu 10 km/h angenommen (Quelle: ADAC).
Gut zu wissen: In einem verkehrsberuhigten Bereich ist Parken nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt. Ausgenommen sind lediglich kurze Stopps zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen.
Ausfahrt aus dem verkehrsberuhigten Bereich
Das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs wird durch das Schild VZ 325.2 gekennzeichnet. Es zeigt das rechteckige, blau-weiße Schild mit spielenden Kindern, über das ein dicker roter Diagonalstreifen verläuft.
Beim Ausfahren müsst ihr besonders vorsichtig vorgehen: Bevor ihr in den fließenden Verkehr einfahrt, solltet ihr ausreichend Sichtkontakt zu allen Verkehrsteilnehmern haben und den Blinker setzen (§ 10 StVO).
Verhaltet euch so, als würdet ihr ein Grundstück verlassen, und stellt sicher, dass keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht. Die übliche Regel „rechts vor links“ gilt in diesem Fall nicht. Hier hat die Sorgfaltspflicht Vorrang.
In diesem Quiz könnt ihr euer Wissen rund um Verkehrszeichen testen:
Die echte Spielstraße
Eine richtige Spielstraße wird durch das Verkehrszeichen 250 („Verbot für Fahrzeuge aller Art“) in Kombination mit dem Zusatzzeichen „Spielende Kinder erlaubt“ (1010-10) gekennzeichnet. Hier gelten strengere Regeln als in einem verkehrsberuhigten Bereich (Quelle: ADAC).
So sieht das eigentliche Spielstraße-Schild aus. (Bildquelle: IMAGO/IMAGO)
In einer Spielstraße dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrräder fahren. Eine Befahrung ist nur erlaubt, wenn ein Zusatzschild dies ausdrücklich gestattet, zum Beispiel mit der Aufschrift „Anlieger frei“. Auch das Parken ist verboten. Die Straße ist ausschließlich spielenden Kindern und Fußgängern vorbehalten.