Mit der Einführung des Girokontos für Jedermann (Basiskonto) im Jahr 2016 wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt, wonach jeder Bürger ein Recht auf ein eigenes Girokonto hat. Bis dahin hatten Verbraucher mit negativer Schufa-Auskunft, Wohnungslose oder Asylanten kaum eine Chance ein Girokonto zu eröffnen. Vor der Eröffnung eines solchen Girokontos sollte unbedingt ein Angebotsvergleich eingeholt werden, denn die Gebühren für das Girokonto für Jedermann fallen bei den Banken ganz unterschiedlich aus.