Mit dem "Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" werden im Infektionsschutzgesetz eine Vielzahl von Verboten festgeschrieben, die so lange möglich sind, bis der Bundestag festellt, dass es keine epidemische Lage von nationaler Tragweite mehr gibt. Damit will die Regierung der Forderung nachkommen, dass das Parlament beteiligt wird und dass es für die vielen Verbote und Einschränkungen eine rechtssichere Grundlage gibt: Aber ist das Ausmaß der dort genannten Verbote und Einschränkungen angemessen? Oder schießt die Regierung hier über das Ziel hinaus?