Ein öffentlich einsehbares Verzeichnis für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter bei der Bundesregierung oder im Bundestag, eintragen müssen sich alle, die ihre Lobbyarbeit regelmäßig, auf Dauer oder geschäftsmäßig für Dritte betreiben. Das sieht das Lobbyregister vor, eines der letzten großen Projekte der GroKo. Heute ist das Gesetz in 2./3. Lesung im Bundestag und wird voraussichtlich mit Regierungsmehrheit verabschiedet. Ist das schon ein Erfolg oder noch zu wenig? Besonders pikant: genau zwischen die 1. und 2. Lesung platzte die Maskenaffäre um MdB Nüsslein und andere und weitete sich aus zu einer Affäre um Korruption und Vorteilsnahme, die inzwischen auch den Bundesgesundheitsminister und den bayerischen Landtag erreicht hat.