"Offiziell ist für den Winterdienst der Vermieter bzw. der vom Vermieter jeweils per Winterdiensthausordnung beauftragte Mieter oder dessen Vertreter zuständig."
"Offiziell ist für den Winterdienst der Vermieter bzw. der vom Vermieter jeweils per Winterdiensthausordnung beauftragte Mieter oder dessen Vertreter zuständig."