Schimmel in der Wohnung, undichte Fenster oder Lärm vom Nachbarn – weist eine Mietwohnung Mängel auf, kann die Miete unter bestimmten Voraussetzungen vom Mieter gemindert werden. Welche Gründe zur Mietminderung berechtigen, die richtige Vorgehensweise sowie die Berechnung der Höhe der Mietminderung erfahren Sie hier.