Nach einer Definition des Bundesarbeitsgerichts ist unter Mobbing jedes systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte zu verstehen. Mobbing kennzeichnet sich durch seine gezielte, systematische und über eine längere zeitliche Distanz betriebene Ausgrenzung des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz aus.