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By Hans-Christian Spengler und Thorsten A. SiefertNewsNews Commentary
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  • KI - Zwischen Unterstützung und Abhängigkeit

    Autor und Sprecher

    Thorsten A. Siefert

    Technik und Gestaltung

    Thorsten A. Siefert

    (es gilt das gesprochene Wort)

    Hallo und herzlich willkommen zu unserer heutigen Podcast-Episode.

    Neulich ertappte ich mich dabei, wie ich reflexhaft ein KI-Tool für eine eigentlich simple Aufgabe um Hilfe bitten wollte, statt selbst nachzudenken. Das brachte mich zum Nachdenken.

    Künstliche Intelligenz kann uns das Leben ungemein erleichtern. Sie beantwortet Fragen in Sekunden, schreibt Texte und übersetzt, navigiert uns durch fremde Städte. Doch was macht das mit uns? Ich bin wahrlich kein Technikskeptiker, sondern als jemand, der Fortschritt schätzt und meist als „early adopter“ unterwegs ist. In meinem beruflichen und privaten Alltag merke ich, wie praktisch KI-Unterstützung ist. Aber auch die leise Sorge wächst, dass wir Menschen dabei etwas verlernen: nämlich selbst zu denken.

    Aber ich beobachte bei mir und meinem Umfeld einen doppelten Effekt: Einerseits eröffnet KI neue Möglichkeiten und nimmt uns mühsame Aufgaben ab. Andererseits droht unsere geistige Eigenleistung zu verkümmern, wenn wir uns zu sehr auf Maschinen verlassen. Diese Ambivalenz – Hilfe durch Technik vs. Abhängigkeit – ist nicht neu, doch mit KI erreicht sie eine neue Dimension.

    Ein Blick zurück zeigt, dass diese Sorgen nicht neu sind – und auch nicht völlig unbegründet. Ich gehöre zur Generation, die in der Schule erstmals Taschenrechner einsetzen durfte. Damals sagten unsere Lehrer besorgt: „Ihr verlernt das Kopfrechnen!“ Ein bisschen Recht hatten sie: Wir wurden definitiv schlechter darin, große Zahlen im Kopf zu multiplizieren. Gleichzeitig gewannen wir aber Raum, um komplexere mathematische Probleme anzugehen. Wir mussten lernen, diese Technik bewusst einzusetzen, anstatt blind darauf zu vertrauen. Genau darum geht es auch jetzt wieder.

    Heute sehe ich ein ähnliches Muster, etwa bei Navigations-Apps wie Google Maps. Wer nutzt nicht gern diesen praktischen Begleiter, der uns stressfrei ans Ziel bringt? Ich selbst verlasse mich gerne darauf. Aber manchmal frage ich mich: Finde ich ohne diese App überhaupt noch meinen Weg in einer fremden Stadt? Trainiere ich meinen Orientierungssinn überhaupt noch?

    Oder denken wir an Telefonnummern: Früher wusste ich Dutzende davon auswendig. Heute kenne ich gerade mal eine Handvoll. Schließlich liegt alles bequem auf Knopfdruck bereit. Doch genau das macht mir bewusst, wie viel ich mittlerweile an Technik delegiert habe – und wie wenig ich mein eigenes Gedächtnis herausfordere.

    Natürlich spart das Zeit und Hirnkapazität für anderes – aber es zeigt, wie stark wir auf Technik als geistige Krücke setzen. Selbst im Berufsleben sehen wir Parallelen. In kreativen Jobs schreiben KI-Assistenten E-Mails oder Codezeilen vor. In Büros formuliert die Autokorrektur unsere Sätze zu Ende. Was passiert, wenn die Technik versagt?  Zum Glück stürzen wir im Alltag nicht gleich ab, wenn wir uns auf KI verlassen – aber das Prinzip ist ähnlich: Wer seine Fähigkeiten selten nutzt, verliert sie allmählich. Unser Gehirn ist formbar und passt sich an. Was wir häufig auslagern, dafür bildet es irgendwann weniger eigene Kapazitäten aus.

    Bedeutet das nun, wir sollten auf KI verzichten und zurück in eine analoge Welt? Nein, keineswegs. Die Antwort liegt für mich in einem bewussteren Umgang. Künstliche Intelligenz ist ein fantastisches Werkzeug, und Fortschritt an sich ist begrüßenswert. Aber Fortschritt heißt auch, die Nebenwirkungen zu erkennen und verantwortungsvoll damit umzugehen. Statt KI entweder euphorisch zu feiern oder panisch zu verteufeln, sollten wir einen Mittelweg finden.

    Für mich persönlich heißt das: KI ja, aber mit Kopf. Ich möchte die Bequemlichkeit nutzen, ohne in Denk-Bequemlichkeit zu verfallen. Das kann bedeuten, mir bewusst Zeit zu nehmen, ein Problem selbst zu durchdringen, bevor ich die Maschinen frage.

    Und was könnte das für die Gesellschaft heißen? KI kann Routine-Aufgaben abnehmen, aber kritisches Denken und kreatives Lösen müssen wir weiterhin aktiv fördern – gerade weil die Maschinen uns so viel abnehmen können.

    Am Ende geht es um eine Balance: Wir sollten KI nutzen, um uns zu verbessern, nicht um uns geistig ersetzen zu lassen. Es ist wunderbar, wenn eine KI uns auf neue Ideen bringt oder Zeit spart. Aber wir dürfen darüber nicht vergessen, wie man eigene Ideen entwickelt. Denn genau das macht uns Menschen aus: unser neugieriger, kreativer Geist. Den sollten wir nicht aus Bequemlichkeit verkümmern lassen.

    Fortschritt ist etwas Großartiges – echter Fortschritt ist es aber nur, wenn wir dabei bewusst Mensch bleiben und unsere Fähigkeit zu denken bewahren.

    In diesem Sinne: Machen wir uns die Technik zunutze, aber lassen wir nicht zu, dass sie uns das Denken ganz abnimmt.

    6 min
  • Brücke auf Wanderschaft – Technik, die bewegt

    Autor und Sprecher

    Thorsten A. Siefert

    Technik und Gestaltung

    Thorsten A. Siefert

    (es gilt das gesprochene Wort)

    Stellen Sie sich vor: Eine fertig gebaute Autobahnbrücke an der A45 bei Rinsdorf soll einfach seitlich verschoben werden – und das komplett im Ganzen! Die Dimension ist einfach riesig. Das erste Teilstück dieser Talbrücke wiegt etwa 40.000 Tonnen – das ist in etwa doppelt so schwer wie das Kreuzfahrtschiff „MS Deutschland“, dies berichten die Lokalzeitungen und das Presseportal der Autobahn GmbH.

    Als Technik-Nerd finde ich solche Mega-Bauprojekte unglaublich faszinierend, auch wenn ich kein Ingenieur bin.

    Ein echtes Schwergewicht also – ein Brücken-Koloss aus Stahl und Beton. Dieser riesige Brückenkörper steht schon seit einiger Zeit neben der Autobahn, in „Seitenlage“ errichtet, damit der Verkehr während des Baus weiterfließen konnte. Nach der Sprengung der alten Brücke vor ein paar Jahren wurde an ihrer Stelle die zweite Brückenhälfte gebaut, und jetzt muss das erste Bauwerk Stück für Stück an die neue Hälfe herangerückt werden. Und hier kommt der spannende Teil: In den ersten Juni-Tagen wird das fast 500 Meter lange Teilbauwerk über exakt 20,59 Meter in Richtung Südwesten verschoben.

    Das bedeutet, die gesamte Brückenhälfte – samt Unterbau und den bis zu 70 Meter hohen Pfeilern – wird in einer großen, langsamen Schiebe-Bewegung an die gegenüberliegende Hälfte herangerückt. Der Vorgang dauert etwa 20 bis 30 Stunden – so langsam, dass man es mit bloßem Auge kaum mitbekommt. Alles wird synchron gesteuert und kontrolliert ausgeführt. Damit der Brücken-Riese überhaupt gleiten kann, wurde ein cleveres System vorbereitet. In den vergangenen Wochen wurden die sechs Pfeiler um rund zwei Zentimeter angehoben und unter jede Pfeilerplattform wurden Teflon-Gleitplatten gelegt. Diese Platten wirken wie riesige Gleitkissen. Sie sind mit Spezialfett eingerieben, sodass die Brücke fast reibungslos über diese „Schienen“ gleiten kann.

    Durch diese Kombination aus Teflon und Schmierstoff reduziert sich der Reibungswiderstand auf ein Minimum – fast wie Schlittschuhlaufen auf perfekt gewachstem Eis. So wird kaum Kraft benötigt, um die Brücke Stück für Stück zu bewegen. Das Besondere an diesem Projekt: Eine so komplette Verschiebung einer ganzen Brückenhälfte inklusive ihrer Pfeiler hat es in Deutschland noch nie gegeben.

    In diesem Größenumfang ist das eine echte Premiere – ein echtes Ingenieurs-Highlight. Man sieht, wie kreativ und präzise hier vorgegangen wird, um so ein riesiges Bauwerk sicher ins Ziel zu bringen. Als Technik-Fan finde ich das absolut beeindruckend und bewundere die Ingenieurinnen und Ingenieure, die das möglich machen. Für alle, die live dabei sein wollen: Die Autobahn Westfalen überträgt den Brücken-Verschub per Livestream auf YouTube

    newsroom.strabag.com.

    Ihr könnt euch das Spektakel also online anschauen, ohne vor Ort sein zu müssen. Was für ein krasses Technik-Highlight – ein echtes Zeichen für moderne Ingenieurskunst! Bleibt dran, wenn ihr mehr von solchen Mega-Baugeschichten hören wollt!

    Quellen: Offizielle Informationen der Autobahn Westfalen und STRABAG

    4 min
  • Daylas Spitz(en)weisheiten - Der Kräutermarkt

    Autor und Sprecher

    Elisabeth Siefert
    Thorsten A. Siefert

    Technik und Gestaltung

    Thorsten A. Siefert

    Illustration mit KI-Unterstützung erstellt

    Unlängst waren wir auf einem Markt unterwegs. Ein Kräutermarkt sagte mein Zweibeiner. Wer braucht denn sowas? Wenn es da mal wenigstens ein bisschen anständiges Gras gegen Bauchgrimmen geben würde, das wäre was anderes. Aber das finde ich auch auf der nächsten Wiese. Ich brauche keinen Kräutermarkt.

    Als wir ankamen, sah ich als erstes einen anderen Hund. Dem wollte ich natürlich Bescheid geben, dass dies hier mein Markt ist. Und wuffelte in bester Manier vor mich hin. Der Zweibeiner motzte mich sofort an. Was denn? Ich wollte doch nur die Fronten klären.

    Als wir dann weiter gingen, traf mich ein himmlischer Duft. Da wollte ich sofort hin. Und was machte der Zweibeiner? Blieb sie doch an so einem doofen Tisch mit Tassen stehen. Tassen! Die keiner braucht. Vor allem wenn es so doll von nebenan duftet.

    Endlich gingen wir weiter. Oh ja! Der Stand mit der Wurst kam immer näher. Das Wasser lief mir im Maul zusammen. Ich konnte die Würste schon auf der Zunge spüren. Und was für eine Teufelei passierte dann? Der Zweibeiner lief vorbei! Vorbei! Ich war erschüttert.

    Sie steuerte einen Stand mit Decken und Kissen an. Natürlich nicht mit Wurst zu vergleichen. Aber Decken und Kissen sind gemütlich. Deshalb war ich auch nicht ganz so vergrätzt, wie ich es ursprünglich war (oder hätte sein können). Also ließ ich mich auf die ganze Geschichte ein. Und wollte auch so ein Kissen ausprobieren. So ein dickes, fettes, flauschiges. Quietschte auf einmal der Zweibeiner und wurde ganz hektisch. Zerrte an mir. Was denn, was denn? Ich wollte doch nur die Ware testen. Jedenfalls sind wir jetzt um ein dickes, fettes, flauschiges Kissen reicher.

    Da kam schon wieder so ein himmlischer Duft. Käse! Was mit dem Kissen geklappt hat, funktionierte vielleicht auch mit dem Käse. Also gab ich meinem Zweibeiner sehr subtil, aber meines Erachtens nach sehr effektiv, Bescheid, dass ich etwas von dem Käse wünschte. Bei der Wurst wurde ich ja übergangen. Da war ich wohl viel zu subtil.

    Hier setzte ich einen gekonnten, wohl gezielten kurzen Sprung zur Tischplatte ein. Nur so hoch, dass die Nase drüber reichte. Ich war an nichts dran. Ehrenwort! Aber natürlich motzte der Zweibeiner schon wieder. Warum nur? Ich wollte lediglich meinen Anspruch auf Käse deutlich machen. Zu meiner größten Verwunderung bekomme ich keinen Käse. Sie schleifte mich nur vom Käsestand weg. Ich verstehe es nicht. Das duselige Kissen hat sie doch auch gekauft.

    Ganz am Schluss kamen wir doch noch an den Kräutern vorbei. War okay, aber ich hatte natürlich Recht. Kein anständiges Gras war dabei. Der Zweibeiner hat da auch nichts gekauft. Hat sie gut gemacht. Auf der Wiese um die Ecke wurde ich später auf jeden Fall fündig.

    Lerne: Wer ein Kissen möchte, muss sich nur drauflegen. Wer andere himmlische Dinge möchte, muss wohl mindestens mit der Nase dran. Dann klappt‘s bestimmt auch mit dem Käse.

    5 min
  • Das Minimal Phone der Minimal Company im Test

    Autor und Sprecher

    Elisabeth Siefert
    Thorsten A. Siefert

    Technik und Gestaltung

    Thorsten A. Siefert

    In dieser Episode nehme ich das Minimal Phone der Minimal Company unter die Lupe. Das Gerät, das ich in der 6-GB-RAM- und 128-GB-Speicher-Variante in Onyx getestet habe, verfügt über ein 4,3 Zoll großes E-Ink-Display mit einer Auflösung von 230 ppi und einem 4:3-Seitenverhältnis, was eine lange Akkulaufzeit bietet. Zudem verfügt es über eine Kamera, Fingerabdruckleser und eine physische Tastatur.

    Das Minimal Phone verfolgt eine „distraction-free“-Philosophie, indem es Nutzer ermutigt, sich auf wesentliche Anwendungen wie E-Mails, Kalender und grundlegende Tools zu beschränken. Funktionen wie Rechner, Telefon, Google Drive und auch Android Auto werden unterstützt, was es zu einem praktischen Begleiter macht.

    Die Umstellung von einem klassischen Smartphone auf das Minimal Phone verlief dank der Vanilla-Version von Android 14 reibungslos. Die Möglichkeit, eine 16-Megapixel-Kamera, einen Fingerabdrucksensor, Dual-SIM und physische Navigationstasten zu nutzen, rundet das Gesamtpaket ab.

    Die Telefonfunktion über Dual-SIM funktioniert ordentlich – Gespräche sind klar und stabil. Allerdings fiel im Test ein kleiner Widerspruch zur „distraction-free“-Idee auf: Beim Telefonieren aktualisiert sich das E-Ink-Display weiterhin sichtbar. Hält man das Gerät ans Ohr, führt dies bei jedem Bildschirm-Update zu einem kurzen Aufblitzen – typisch für E-Ink. Während das beim Empfang einer E-Mail nützlich ist (weil man visuell benachrichtigt wird), kann es beim Telefonieren irritieren. Eine Lösung dafür habe ich bislang nicht gefunden, aber es ist eine auffällige Eigenheit.

    Das physische QWERTY-Keyboard mit 35 Tasten bietet ein angenehmes Tippgefühl und ist beleuchtet,was besonders in dunklen Umgebungen praktisch ist.

    Allerdings ist das E-Ink-Display in der Reaktionsgeschwindigkeit etwas langsamer, und das Surfen im Web – etwa mit dem vorinstallierten Chrome-Browser – ist aufgrund der Graustufen und der eingeschränkten Lesbarkeit nicht ideal.

    Das Schwarz-Weiß-Display hat aber auch weitere Grenzen: Fotos der 16-Megapixel-Kamera werden nur in Graustufen dargestellt, was für manche Nutzer nicht ausreicht. Auch hier erfordert die Reaktionsgeschwindigkeit des E-Ink-Displays eine gewisse Eingewöhnung. Wer ein schnelleres, farbiges Display gewohnt ist, wird sich umstellen müssen.

    Der Minimal Launcher, der mitgeliefert wird, ist rein textbasiert und ermöglicht schnelles, übersichtliches Navigieren durch die Apps. Er erinnert ein wenig an ein altes BlackBerry, was durchaus seinen eigenen Charme hat.

    Das Gerät ist in den Farben Onyx (Schwarz), Pebble (Weiß) und Fusion (Grau) erhältlich. Neben der von mir getesteten Variante, die 399 US-Dollar kostet, gibt es auch eine Version mit 8 GB RAM und 256 GB Speicher, die 100 Dollar mehr kostet. Skins von dbrand sind ebenfalls erhältlich und verleihen dem Gerät eine individuelle Note.

    Die hochwertige Verarbeitung und das rechteckige Design mit leicht abgerundeten Ecken sorgen für ein angenehmes Handling.

    Zusammengefasst ist das Minimal Phone ein Nischenprodukt, das ein ideales Zweitgerät für technikaffine Nutzer darstellt, die minimalistische und fokussierte Funktionen schätzen. Für den alleinigen Gebrauch könnte es jedoch für viele nicht ausreichen – und auch der Preis von 399 US-Dollar könnte für manche Nutzer abschreckend wirken. Als Begleiter zu Meetings oder in Situationen, in denen man nicht abgelenkt werden möchte, ist es jedoch hervorragend geeignet.

    (es gilt das gesprochene Wort)

    5 min
  • Altes statt Neues

    Autor und Sprecher

    Elisabeth Siefert
    Thorsten A. Siefert

    Technik und Gestaltung

    Thorsten A. Siefert

    Foto mit KI Unterstützung erstellt

    Ich liebe Technik. Schon immer. Ich kann gar nicht sagen, ob es mit dem alten Grundig-Röhrenradio oder der Zanker VA460 Waschmaschine begonnen hat. Als Computer bezahlbar wurden, vervielfachte sich meine Zuneigung zum Elektronisch-Maschinellen. Faktisch besitze ich mittlerweile drei Waschmaschinen, wundervollstes Hi-Fi in allen Variationen, mehrere Fernseher in diversen Größen und Apple hat mich voll im Griff. Natürlich muss alles fabrikfrisch sein. Kennen Sie den Duft, der einen betört, wenn man einen iMac-Karton oder eine MacBook-Box öffnet?

    Aber ich bin auch sehr pragmatisch. Manchmal möchte ich nicht so viel Geld ausgeben. Mitunter genügt einfache, auch gerne gebrauchte Technik und seit etwa einem halben Jahr – dies hält mich von LatestTecErwerbsschüben keinesfalls ab – entdecke ich die Refurbished-Welt.

    Alles begann mit einem iPhone für meine Tätigkeit außerhalb der Radioländereien. Ein wundervolles SE von 2022 im besten Zustand. Tatsächlich stimmte die Beschreibung. Die Rückseite und auch der Rahmen waren tadellos, der Bildschirm hatte einen kleinen Kratzer. Den sah man aber nur, wenn das Display aus war und man danach gezielt suchte. Genau dieses iPhone: Perfekt für den gedachten Zweck und rein technisch gab es nichts zu bemängeln. Zudem verspricht der zauberhafte kalifornische Hersteller noch viele Jahr Updates. Fazit: Das SE darf bleiben und es wird sicher noch lange Zeit seinen Dienst tun.

    Nächster Schritt: Ein MacBook zur verbesserten und vereinfachten Planung sowie Gestaltung wissensvermittelnder Tätigkeiten. Hier zeigte sich allerdings nun, dass die Zustandsbeschreibung “Wie neu” selten unzutreffender gebraucht wurde. Alle drei Geräte waren rein äußerlich unterschiedlich weit, sehr weit davon entfernt. Sie wurden persönlich dem Händler zurück überreicht, obwohl die Rechner rein technisch betrachtet in Ordnung waren. Aber “Wie neu”, nein das waren die Notebooks wirklich nicht und dafür hatte ich einen ordentlichen Aufschlag bezahlt. Der Service war sehr verständig, ich sei nicht der erste Kunde, der enttäuscht sei. Man sei bereits im Gespräch mit dem Einkauf. Anstandslose Wandlung der geschlossenen Kaufverträge und alles auf Anfang.

    Vielleicht mal ein anderer Hersteller. Sie sind robust und haben einen guten Ruf, die ThinkPads von Lenovo. Ja, hier war “Wie neu” nun auch nicht immer so, wie man sich das vorstellt, aber viel viel besser als bei den Apple-Devices. Warum das so ist, darüber kann man nur mutmaßen.  Auch die ThinkPads sind nicht viel günstiger als ein MacBook, wenn man sie neu kauft. Vielleicht ergibt sich das bessere äußere Erscheinungsbild der meist schwarz gekleideten Rechner aus der generellen Verfügbarkeit sowie den Kosten für ggf. notwendige Austauschteile. All dies muss der Refurbisher bei seiner Preisgestaltung berücksichtigen. Qualitativ sind die Notebooks beider Hersteller absolut vergleichbar. Nach einigen Tests unterschiedlicher Modelle kann ich die T490 Serie unbedingt empfehlen. Bei mir geblieben sind die etwas kleineren Modelle X380 und X390 mit 13.3 Zoll Bildschirm, eines davon ist sogar ein Convertible samt Stift. Nicht ohne minimale Makel, aber absolut brauchbar. Und darum geht es ja!

    Hatte ich mich nicht als Apple-Fan-GirlBoy geoutet. Yepp. Und nichts geht über MacOS auf dem Mac und iOS bei mobilen Devices. Man muss so herrlich wenig denken und kann sich auf das konzentrieren, worum es wirklich geht: den Content. Ja, aber die ThinkPads, werden Sie einwenden, die laufen mit Windows. Tatsächlich kamen alle mit Windows 11 Professional durch die Tür und obwohl die Rechner vier bis fünf Jahre alt sind, laufen sie damit flott. Gute Hardware kann man problemlos über einen längeren Zeitraum nutzen.

    Aber Windows, nein, wirklich nicht. Entdeckt habe ich für mich Chrome OS Flex. Google zeigt hier, wie perfekt abgestimmt ein sehr simples, browserbasierendes Betriebssystem sein kann. Alles funktioniert leicht und mit einem beachtlichen Integrationsgrad, manchmal sogar noch besser als in den Apfelbaumalleen, in welchen ich sonst verkehre. Aber das erwähne ich hier einfach nicht.

    Fakt ist: Auf Notebooks, die für Windows konzipiert wurden, ist das Arbeiten mit Chrome OS Flex eine ganz unerwartete, neue und irgendwie auch erheiternde Erfahrung. Resümee: Es lohnt sich, sich etwas Altes zu gönnen, um damit viel Neues zu entdecken und zu erleben. Das Nachmachen, ich kann es wirklich jedem nahelegen.

    7 min
  • Wehrhafte Demokratie auf dem Prüfstand: Warum ein AfD-Verbotsverfahren nötig ist

    Autor und Sprecher

    Elisabeth Siefert
    Thorsten A. Siefert

    Technik und Gestaltung

    Thorsten A. Siefert

    Foto mit KI-Unterstützng erstellt

    Wehrhafte Demokratie auf dem Prüfstand: Warum ein AfD-Verbotsverfahren nötig ist

    Hallo und herzlich willkommen zu unserer heutigen Podcast-Episode. Es geht um ein kontroverses Thema, das viele umtreibt: Sollte die Alternative für Deutschland, kurz AfD, durch ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Prüfstand gestellt werden?

    Und zwar nicht aus blinder Verbotslust, sondern als rechtsstaatliche Prüfung – mit klarem Nutzen, ganz gleich wie das Verfahren ausgeht. Ich möchte heute ein stark pointiertes Plädoyer dafür halten und Ihnen darlegen, warum unsere Demokratie in jedem Szenario davon profitieren würde.

    Verfassungsschutz warnt: AfD ist gesichert rechtsextrem

    Zunächst der aktuelle Anlass: Der Verfassungsschutz hat die AfD Anfang Mai offiziell als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Das ist mehr als nur ein Etikett. Bisher galt die AfD als Verdachtsfall; jetzt aber bestehe „kein Zweifel mehr, dass die Partei insgesamt rechtsextremistisch ist“. Diese Neubewertung stützt sich auf ein über 1.000 Seiten starkes Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Darin wird detailliert belegt, warum die AfD eine „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung“ aufweist

    – also warum sie als verfassungsfeindlich einzustufen ist, sagt der Verfassungsschutz.

    Was bedeutet das? Kurz gesagt: Die Staatsschützer sehen in der AfD eine Gefahr für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Das ist ein Paukenschlag, auch wenn er nicht völlig überraschend kommt. Teile der AfD – etwa der völkisch-nationalistische „Flügel“ um Björn Höcke – wurden schon früher vom Verfassungsschutz als extremistisch identifiziert. Dieser „Flügel“ hat sich 2020 offiziell aufgelöst, nachdem er als erwiesen rechtsextrem eingestuft worden war.

    Doch an der Ausrichtung der Gesamtpartei hat das wenig geändert. Im Gegenteil: Inzwischen attestieren die Behörden der gesamten AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen. Angesichts dieser alarmierenden Entwicklung stehen wir vor der Frage: Wie wehrhaft ist unsere Demokratie? Reicht es, die AfD nur vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen? Oder muss die Politik jetzt reagieren – etwa mit einem Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht? Genau darüber streiten aktuell die Demokratinnen und Demokraten im Land. Viele rufen reflexartig: „Die AfD muss verboten werden – und zwar sofort!“. Andere – darunter auch der ehemalige Kanzler Olaf Scholz – warnen vor Aktionismus und einem „Schnellschuss“.

    Ich meine: Wir sollten weder in blinden Aktionismus noch in Schockstarre verfallen. Warum gerade das? Schauen wir uns an, worin der Unterschied liegt.

    Verbotswunsch vs. Verbotsverfahren: Rechtsstaat statt Schnellschuss

    Ein Parteiverbotsverfahren ist keine bloße politische Entscheidung per Mehrheitsbeschluss, sondern ein gerichtliches Verfahren vor dem höchsten Gericht. Das ist ein entscheidender Unterschied. Natürlich könnten viele Demokraten auf die Idee kommen, die AfD einfach „loswerden“ zu wollen. Aber in unserem Rechtsstaat entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht, ob eine Partei verboten wird – und zwar strikt nach den Vorgaben des Grundgesetzes.

    Weder die Regierung noch die Mehrheit im Parlament darf eine unliebsame Partei eigenmächtig verbieten. Genau das unterscheidet unsere wehrhafte Demokratie von autoritären Regimen: Wir bekämpfen die Feinde der Freiheit mit den Mitteln der Rechtsstaatlichkeit, nicht mit Willkür. Das Grundgesetz (Artikel 21 Abs. 2) erlaubt ein Parteiverbot nur unter hohen Hürden. Es reicht nicht, dass uns die Ziele oder die Parolen einer Partei missfallen. Verboten werden kann eine Partei erst dann, wenn sie aktiv die demokratische Grundordnung bekämpft und eine realistische Chance besteht, dass sie damit Erfolg haben könnte. Mit anderen Worten: Extremistische Gesinnung allein genügt nicht – die Partei muss zudem kämpferisch-aggressiv gegen die Demokratie vorgehen und eine echte Gefahr darstellen.

    Diese Hürden sind bewusst so hoch, damit Verbote nicht zur Tagesordnung in politischen Auseinandersetzungen werden. In der Geschichte der Bundesrepublik gab es bislang nur zwei Parteiverbote (gegen die SRP 1952 und die KPD 1956). Spätere Versuche – etwa das NPD-Verbotsverfahren – scheiterten, sei es an Verfahrensfehlern oder daran, dass die betreffende Partei letztlich zu unbedeutend für eine echte Bedrohung gehalten wurde.

    Ein Verbotswunsch aus politischem Ärger heraus ist also etwas ganz anderes als der Wunsch nach einem Verbotsverfahren. Ersteres wäre aktionistisch und möglicherweise undemokratisch. Letzteres hingegen bedeutet: Wir wollen, dass ein unabhängiges Gericht überprüft, ob die AfD verboten werden muss.

    Dabei geht es nicht um Vorverurteilung, sondern um eine rechtsstaatliche Prüfung. Dieses Verfahren würde öffentlich stattfinden, mit Beweisen, Zeugen, Gutachten – all dem, was dazu gehört. Und am Ende stünde ein Urteil des Verfassungsgerichts. Genau dieses Verfahren fordere ich ein. Nicht, weil ich mir einfach wünsche, die AfD möge verschwinden, sondern weil ich der Meinung bin, dass wir der Demokratie einen Dienst erweisen, wenn wir Klarheit schaffen.

    Drei Szenarien – und die Demokratie gewinnt immer

    Was könnte ein solches Verbotsverfahren bewirken? Schauen wir auf die drei möglichen Szenarien, die ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit sich bringen könnte. In jeder dieser Entwicklungen – so unterschiedlich sie sind – sehe ich letztlich einen Gewinn für die Demokratie:

    Szenario a) Die AfD mäßigt sich:

    Angesichts eines drohenden Parteiverbots könnte die AfD gezwungen sein, sich von ihren extremistischen Positionen zu lösen. Unter dem Druck des Verfahrens könnte sich die Partei reformieren. Radikale Netzwerke innerhalb der AfD würden merken, dass es ernst wird – und moderate Kräfte hätten ein starkes Argument, um sich durchzusetzen. Die Partei würde eventuell ihre Verfassungstreue beweisen wollen, um einem Verbot zu entgehen. Wenn die AfD es tatsächlich schafft, ihre rechtsextremen Tendenzen abzulegen und demokratisch tragbar zu werden, wäre das ein großer Gewinn: Dann hätten wir eine Partei weniger, die unsere Werte gefährdet. Die Demokratie hätte einen extremistischen Brandherd entschärft, ohne dass ein Verbot ausgesprochen werden müsste. Dies muss eine Demokratie aushalten. Das diese Demokratie das kann hat sie bereits gezeigt: Es wird gerne vergessen, dass die „Linke“ faktisch eine Nachfolgerin der SED, also der Partei die für Schießbefehle und die tödlichen Schüsse an der Grenze verantwortlich war, ist. Diese Partei ist nicht nur in Parlamenten vertreten, sondern hat mit Bodo Ramelow auch bereits einen weithin geschätzten Ministerpräsidenten gestellt.

    Szenario b) Die AfD spaltet sich:

    Ein Verbotsverfahren könnte die inneren Widersprüche der AfD offenlegen und verstärken. Vielleicht würden sich die gemäßigten Mitglieder irgendwann abspalten, weil sie mit den rechtsextremen Parteifreunden nicht untergehen wollen. Denkbar wäre eine Abtrennung des ganz harten Kerns – quasi eine Selbstreinigung durch Spaltung. Der radikalste Flügel könnte dann immer noch separat verboten werden, sofern er die Kriterien erfüllt, während ein gemäßigter Rest als neue Partei weiterexistiert. Auch dieses Szenario würde die Demokratie stärken: Der extremistische Teil wäre isoliert und unschädlich gemacht, während eventuell ein restliches konservatives Protestpotenzial in einer verfassungstreuen Partei aufgefangen werden könnte. Ein solcher Prozess wäre sicherlich chaotisch, aber er würde Klarheit schaffen, wer innerhalb der AfD wirklich auf dem Boden der freiheitlichen Ordnung steht und wer nicht. Übrigens gab es schon einmal einen ähnlichen Vorgang: Als der Druck zu groß wurde, hat die AfD 2020 ihren rechtsextremen „Flügel“ offiziell aufgelöst – auch wenn das damals eher taktische Kosmetik war. Ein Verbotsverfahren würde diesen Druck vervielfachen.

    Szenario c) Die AfD bleibt auf Extremkurs und wird verboten:

    Das dritte mögliche Ergebnis ist, dass die AfD im Verfahren stur bei ihrer demokratiefeindlichen Linie bleibt, sämtliche Warnschüsse ignoriert – und am Ende tatsächlich vom Bundesverfassungsgericht verboten wird. Was würde das bedeuten? Zunächst einmal: Ein verfassungswidriger Akteur weniger auf der politischen Bühne. Die Demokratie hätte gezeigt, dass sie wehrhaft ist und ihre Feinde notfalls aus dem Verkehr ziehen kann. Natürlich verschwinden damit nicht automatisch die Probleme oder alle Ansichten der etwa 15% bis 20% Wähler, die hinter der AfD stehen. Aber ein Verbot zöge eine klare rote Linie: Bis hierhin und nicht weiter. Es wäre ein starkes Zeichen, dass unser Rechtsstaat eben doch Zähne hat gegen diejenigen, die ihn von innen heraus zerstören wollen.

    In allen drei Fällen gewinnen die demokratischen Werte. Entweder die AfD mäßigt sich, sie zerlegt sich – oder sie wird mit rechtsstaatlichen Mitteln gestoppt. Keine dieser Optionen ist schlimmer, als das Nichtstun und Zusehen, wie eine immer radikaler werdende Partei ungestört weiter gedeiht.

    Manche mögen einwenden: „Aber was ist mit den Wählern? Die verschwinden doch nicht einfach.“

    Das stimmt – niemand zaubert zehn Millionen AfD-Wähler einfach weg. Doch darum geht es auch nicht. Ein Verbotsverfahren ist kein Allheilmittel gegen Rechtsextremismus in der Gesellschaft. Wir müssen weiterhin die Ursachen für ihre Wähler verstehen, bessere Politik machen, Vorurteile abbauen. Ja, es kann durchaus sein, dass wir einige Wähler der AfD nicht erreichen. Vermutlich handelt es sich bei diesem Teil um Wohlstandschauvinisten – also Menschen, die nationale Wirtschaftsinteressen vertreten und den eigenen oder den kollektiven Wohlstand gegen ‚Fremde‘ verteidigen wollen, denen sie eine Teilhabe als unverdient unterstellen. Doch wer unsere offene Gesellschaft ablehnt, weil sie teilt, schützt und integriert – der fordert nicht bessere Politik, sondern weniger Demokratie…

    Aber das eine tun heißt nicht, das andere lassen. Wir können sehr wohl gegen die verfassungsfeindlichen Umtriebe einer Partei vorgehen und zugleich um die Wählerinnen und Wähler werben, die sich von ihr haben verführen lassen.

    Gerade weil die Wählenden weiterhin da sein werden, ist es ja so wichtig, klare Grenzen zu setzen: Damit sichtbar wird, was legitim ist und was nicht. Die Demokratie darf sich nicht erpressbar machen nach dem Motto: „Weil so viele es wählen, muss es erlaubt sein.“ Nein – eine rote Linie bleibt eine rote Linie, auch wenn 25% der Leute dahinter stehen.

    Keine parteitaktischen Spielchen auf Kosten der Demokratie

    Leider hört man im politischen Berlin auch immer wieder parteitaktische Einwände gegen ein Verbotsverfahren. Da wird hinter vorgehaltener Hand spekuliert, ob ein AfD-Verbot nicht womöglich den einen Parteien nützen und den anderen schaden könnte. Manche Konservative denken vielleicht: Wenn die AfD weg wäre, könnten wir einen Teil ihrer Wähler zurückholen. Andere wiederum, z.B. aus dem linken Spektrum, unken insgeheim: Solange die AfD existiert, spaltet sie das rechte Lager und hält uns möglicherweise die Union vom Leib. Solche Kalküle sind kurzsichtig und zynisch. Hier geht es nicht um den nächsten Wahlerfolg von SPD, CDU/CSU, Grünen oder Linken – hier geht es um den langfristigen Schutz unserer demokratischen Ordnung.

    Wenn Verantwortliche ein nötiges Verbotsverfahren aus opportunistischen Gründen verzögern oder ablehnen, dann spielen sie mit dem Feuer. Häufig hört man auch öffentlich strategische Argumente: „Man sollte die AfD lieber politisch stellen als juristisch verbieten. Ein Verbot könnte sie noch als Märtyrer stärken. Außerdem könnte so ein Verfahren scheitern – dann steht die AfD als Sieger da.“ Diese Bedenken kommen durchaus aus ehrlicher Sorge um die Demokratie. Doch ich halte sie für übertrieben oder falsch. Wer aus parteitaktischer Angst vor einer Blamage gar kein Verfahren anstrengt, übersieht den Schaden, den Untätigkeit anrichtet. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Maja Wallstein warnte jüngst treffend: „Nichtstun wäre fatal.“

    Jede weitere Radikalisierung und jeder Wahlerfolg der AfD macht es schwerer, überhaupt noch dagegen vorzugehen.

    Wenn wir immer nur zusehen und auf den „richtigen Zeitpunkt“ warten, normalisiert sich das Extremistische immer mehr. Wollen wir wirklich erst abwarten, bis die AfD vielleicht in einem Bundesland (mit-)regiert, um dann zu merken, dass ein Verbot politisch kaum noch durchsetzbar ist? Nein – der beste Zeitpunkt zu handeln ist jetzt, wo alle Alarmglocken schrillen.

    Transparenz statt Geheimpapiere: Demokratie braucht Klarheit

    Ein wichtiger Punkt bei einem Verbotsverfahren ist die Transparenz. Einige kritisieren: „Aber der Verfassungsschutz arbeitet doch mit V-Leuten (Informanten) und geheimen Erkenntnissen. Wenn wir damit vor Gericht gehen, gefährden wir unsere Quellen.“ Diese Sorge kommt vor allem aus Sicherheitskreisen, denn tatsächlich war genau das im ersten NPD-Verbotsverfahren 2003 ein Problem. Damals stellte sich heraus, dass etliche führende NPD-Kader vom Verfassungsschutz bezahlt wurden.

    Das Bundesverfassungsgericht brach das Verfahren ab, noch bevor es inhaltlich prüfen konnte, ob die NPD verfassungsfeindlich ist, weil unklar war, wie stark die Partei von staatlichen Informanten durchsetzt war. Die Richter verlangten für ein so einschneidendes Verfahren maximale Rechtssicherheit und Transparenz – zu Recht. Eine Lehre daraus war: Wer eine Partei verbieten will, darf Beweise nicht im Dunkeln halten. Natürlich ist Quellenschutz wichtig. Unsere Verfassungsschützer sollen weiter verdeckt Informationen sammeln können über gefährliche Extremisten. Aber die Demokratie lebt von Offenheit. Wir können und sollten ein Verbotsverfahren so vorbereiten, dass öffentlich verwertbare Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD präsentiert werden können – ohne dass gleich die innere Sicherheit kollabiert. Vieles von dem, was der Verfassungsschutz zusammengetragen hat, basiert ja ohnehin auf öffentlichen Aussagen, Reden, Programmen und Aktionen von AfD-Funktionären. Man muss kein Geheimagent sein, um festzustellen, dass führende AfD-Politiker immer wieder rassistische, völkische, antisemitische oder geschichtsrevisionistische Töne spucken – man muss nur hinhören.

    Dieses Material muss dann aber auch vollständig in das Verfahren eingebracht werden, damit das Gericht und die Öffentlichkeit es (mittelbar) sehen können. Genau deshalb fordern nun Stimmen aus der Politik, das umfassende AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes nicht unter Verschluss zu halten. Die Linkspartei etwa verlangt die vollständige Veröffentlichung dieses Berichts.

    Nur wenn die Beweise im gerichtlichen Verfahren transparent sind, kann das Verfahren breite Akzeptanz finden. Und sollte das Verbotsverfahren scheitern, dann doch bitte nicht an Formfehlern aufgrund Geheimniskrämerei, sondern allenfalls daran, dass das Gericht die Auffassung vertritt, dass die AfD die hohen Hürden rechtlich nicht überschritten hat.

    Die jetzt schon öffentlich vorliegenden Erkenntnisse „verdichten“ sich ja gerade zur Gewissheit, dass die AfD aktiv gegen die Menschenwürde und demokratische Prinzipien arbeitet. Warum also sollten wir diese Erkenntnisse nicht dem höchsten Gericht vorlegen? Eine wehrhafte Demokratie sollte den Mut haben, ihr belastendes Material im gerichtlichen Verfahren zu nutzen, anstatt es wegzuschließen und die Gefahr weiter schmorren zu lassen. Eine Veröffentlichung des Gutachtens ohne gerichtliches Verfahren lehne ich strikt ab.

    Märtyrer-Mythos? Das wahre Problem ist mangelnde Konsequenz

    Bleibt das Argument vom Märtyrer-Mythos: Gegner eines Verbotsverfahrens warnen oft, man spiele der AfD damit in die Karten, weil sie sich dann als Opfer stilisieren könne. Nun, man muss konstatieren: Die AfD inszeniert sich sowieso ständig als Opfer – ganz ohne Verbotsverfahren. Es gehört quasi zur DNA dieser Partei, sich als verfolgte Unschuld darzustellen. „Die AfD: ein Opfer von Eliten, politischen Gegnern, Medien“ – genau so präsentiert sie sich gerne öffentlich.

    Schon jetzt, nach der Verfassungsschutz-Einstufung, trommeln die Parteichefs Weidel und Chrupalla, dies sei ein „schwerer Schlag gegen die Demokratie“ und eine politisch motivierte Kampagne gegen die AfD.

    Mit Verlaub, diese Rhetorik der Umkehrung von Täter und Opfer ist nichts Neues. Rechte Propagandisten phantasieren seit Jahr und Tag, sie seien die “Märtyrer“ eines groß angelegten Feldzugs der etablierten Mächte. Fakt ist: Wer sich als Märtyrer sehen will, der wird immer einen Weg finden, sich so darzustellen. Ob wir nun hart gegen die AfD durchgreifen oder nicht – sie wird diese Erzählung in ihrem Milieu bedienen.

    Die entscheidende Frage ist doch: Wen überzeugt dieses Narrativ? Der harte Kern der AfD-Anhänger glaubt ohnehin an solche Verschwörungsmythen. Aber die viel wichtigere Zielgruppe sind die noch Unentschlossenen, die breite Öffentlichkeit. Und gegenüber denen, behaupte ich, stärkt ein konsequentes rechtsstaatliches Vorgehen die Demokratie weit mehr, als es das Märtyrer-Gejammer der AfD ihr schaden könnte. Stellen wir uns vor, das Bundesverfassungsgericht kommt nach einem fairen Verfahren zu dem Schluss: Ja, diese Partei verfolgt verfassungswidrige Ziele und muss verboten werden. Dann ist das kein Akt willkürlicher Machtdemonstration, sondern ein gründlich begründetes Urteil.

    Natürlich wird der AfD-Kosmos auch dann „Diktatur!“ schreien – aber es wird sehr schwer sein, damit außerhalb der eigenen Blase durchzudringen, weil ein unabhängiges Gericht entschieden hat, nicht die Regierung.

    Falls das Gericht hingegen urteilt: Nein, ein Verbot ist nicht gerechtfertigt, dann fällt der ganzen Opfer-Inszenierung erst recht die Grundlage weg – denn was wäre das für eine „Diktatur“, die es nicht mal schafft, die Opposition zu verbieten?

    In beiden Fällen nimmt man der AfD letztlich den Wind aus den Segeln: Entweder durch ein Verbot, das gerichtlich legitimiert ist, oder durch das Siegel der Verfassungsmäßigkeit, falls es denn dazu käme (worüber ich mich allerdings wundern würde). Die wirkliche Förderung des Märtyrer-Mythos liegt doch in der Zögerlichkeit des Staates. Solange nie konsequent durchgegriffen wird, kann die AfD immer weiter behaupten: „Seht her, sie lassen uns gewähren, also haben sie nichts Handfestes gegen uns – aber trotzdem werden wir gemobbt.“ Dieses ewige Lavieren nährt Verschwörungsdenken viel mehr als eine klare richterliche Entscheidung.

    Bundesverfassungsgericht entscheidet – nicht die Regierung, nicht „die Straße“

    Ein AfD-Verbotsverfahren legt das Schicksal der Partei in die Hände der einzigen legitimen Instanz dafür – nämlich des Bundesverfassungsgerichts. Damit entziehen wir das Thema dem parteipolitischen Taktieren und dem emotional aufgeheizten Feld der öffentlichen Debatte. Kein Innenminister, keine Regierungskoalition kann (und soll) eigenmächtig die AfD „verbieten“. Es muss in Karlsruhe passieren, mit den Maßstäben der Verfassung und durch die Richterinnen und Richter, die nur dieser Verfassung verpflichtet sind.

    Ich finde, wir sollten Vertrauen in dieses Verfahren haben. Ein Gang nach Karlsruhe bedeutet nicht, dass die Regierung die Opposition zum Schweigen bringt. Es bedeutet, dass die Demokratie ihre Selbstschutz-Mechanismen prüft. Das Gericht wird alle Seiten anhören – die Beweise der Antragssteller (Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung können so einen Antrag stellen) und die Gegenargumente der AfD – und dann nach Recht und Gesetz entscheiden. Das ist die rechtsstaatlich sauberste Art, mit einer durch den Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Partei umzugehen. Alles andere – etwa die AfD einfach weiter im politischen Wettbewerb zu belassen in der Hoffnung, die Wähler „erledigen“ das schon – wäre entweder naiv oder fahrlässig.

    Liebe Hörerinnen und Hörer, ich weiß, ein Parteiverbotsverfahren ist kein Allheilmittel. Es wird langwierig, komplex und kontrovers sein. Aber in jedem möglichen Verlauf dieses Weges steht am Ende ein Gewinn für die Demokratie – sei es Reinigung, Spaltung oder Entfernung dieser Partei aus unserem politischen System. Nichts tun ist keine Option mehr.

    Vertrauen wir auf unseren Rechtsstaat und seine höchste Instanz. Lassen wir Karlsruhe prüfen, was Karlsruhe prüfen muss. Das Ergebnis – welches auch immer – wird uns Klarheit verschaffen. Und Klarheit ist genau das, was eine wehrhafte Demokratie braucht, um gegen ihre Feinde zu bestehen.

    Vielen Dank fürs Zuhören. Bleiben wir wachsam und streitbar – für unsere Demokratie, gegen ihre Feinde.

    25 min
  • Unerträgliche Zurückweisungen

    Autor und Sprecher

    Elisabeth Siefert
    Thorsten A. Siefert

    Technik und Gestaltung

    Thorsten A. Siefert

    Illustration mit KI erstellt

    Die CDU und nicht nur sie hat mit diesem Thema Wahlkampf gemacht, ein überragendes Ergebnis hat es ihr allerdings nicht beschert. Dennoch hält man an seinen Versprechen fest die Migration zu reduzieren und hat damit begonnen, Menschen die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu verwehren, sie an der Grenze zurückzuweisen. Ein unerhörter Vorgang. Jedenfalls für diejenigen unter uns – einer davon bin ich – die keine Regelung der Migration in die Bundesrepublik Deutschland wünschen. Alle sind willkommen, alle werden gebraucht.

    Die Begründung für die aktuellen Zurückweisungen: Die Einreisewilligen kämen bereits aus einem sicheren Drittstaat, sie seien, so der zuständige Minister Dobrindt bereits ein Land zu weit gereist. Besonders bemerkenswert: Der Innenminister, er hat eine Weisung seines Vorgängers de Maiziere an die Bundespolizei aufgehoben. Danach war es bislang Asylsuchenden ohne irgendein Eingreifen der Behörden, also ohne die Menschen abzuweisen, möglich, in die Bundesrepublik einzureisen und hier zu verbleiben, bis über ihr Asylbegehren entschieden worden war.

    Nun allerdings obliegt es den Polizisten darüber zu entscheiden, ob die Einreisewilligen ins Land dürfen oder nicht. Die Ordnungshüter können sie an der Einreise hindern. Eine Anweisung im Sinne einer grundsätzlichen Zurückweisung Asylbegehrender gibt es aus dem Ministerium nicht. Augenscheinlich.

    Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, klang gegenüber der Bildzeitung in der Sache deutlicher: Die Weisung aus dem Innenministerium sei bindend. Lediglich sogenannten „vulnerablen Gruppen“ soll die Möglichkeit eingeräumt werden, in die Bundesrepublik zu kommen. Schwangere Frauen, Kranke und unbegleitete Jugendliche, sie dürfen ins Land.

    Juristisch strittig ist, ob dieses Vorgehen so möglich ist. Der EU-Dublin-Verordnung folgend ist dies nicht umsetzbar, also unzulässig. Die Regierung Merz nutzt, um ihr Vorgehen zu legitimieren, die sog. Notlageverordnung nach Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Sie greift dann, wenn Zitat „die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit“ dies notwendig erscheinen lassen. Nur eine erfolgreiche Klage gegen dieses Vorgehen kann ggf. die jetzt eingeleitete Praxis stoppen.

    Die Nachbarländer Schweiz, Österreich und Polen, sie kritisieren diese Zurückweisungen durch die Deutschen, lehnen diese deutlich ab. Deutlicher noch die Linken. Sören Pellmann, Fraktionschef der Partei im Bundestag urteilt über das Vorgehen der Regierung: „Wer aus Angst vor den Rechten rechte Politik macht, der kann nur verlieren“.

    Hans-Christian Spengler für netkiosk.digital

    4 min
  • Bitte keine Werbung einwerfen!

    Autor und Sprecher

    Elisabeth Siefert
    Thorsten A. Siefert

    Technik und Gestaltung

    Thorsten A. Siefert

    Illustration mit KI erstellt

    Sie sind ein Langweiler. Das gilt vor allem dann, wenn an Ihrem Postkasten die folgende Botschaft in kaum lesbarer Handschrift, meist schief befestigt, klebt: Bitte keine Werbung einwerfen! Sie wissen folglich gar nicht, was Ihnen da entgeht. Denn Ihre brüsk formulierte Ablehnung von konsumrelevanten Verbraucherinformationen, lässt Sie ein Sonderangebot nach dem nächsten verpassen.

    Doch zunächst: Ihnen entgehen auch noch wichtige Nachrichten, deren Relevanz für Ihre Lebens- und Freizeitgestaltung Sie ganz offenbar nicht erkannt haben. Um die Sammlung unterschiedlicher Werbeblättchen legt sich meist ein Presseprodukt, das vorgibt eine zeitungsähnliche Publikation zu sein. Präsentiert wird einem ein Informationsmix von Beiträgen, die vom Polizeibericht, einer Reportage über das Jahresfest des Kleingartenvereins bis zu vermeintlich redaktionellen Texten reichen, in denen das Elektrogeschäft in der Ortsmitte vorgestellt wird, das übrigens und vollkommen zufällig in dieser Woche Waschmaschinen im Angebot hat.

    Dazu werden meist noch die aktuellen Termine der drei örtlichen Volkshochschulkurse aufgelistet und ein Farbfoto zeigt die Ehrung der schnellsten Teilnehmer am Ortslauf. Man sieht die Damen und Herren auf der Siegertreppe stehend, wie sie von Freude überwältigt die Theatergutscheine der Ortsbühnenlaiengemeinschaft für deren Herbstaufführung entgegennehmen. Kultur also auch noch.

    Viel entscheidender als die unfassbar informative Umverpackung sind aber die Prospekte der Discounter, Möbel- und Elektrogeschäfte in nächster Umgebung. Nicht dass man deren Angebote auf diversen Internetseiten oder in Apps genauso studieren und sich daraus einen elektronischen Einkaufszettel basteln kann. Wer macht schon so etwas?

    Das wirkliche Glück am Samstagnachmittag oder Sonntagmorgen durchfährt einen doch, wenn man am Tisch oder auf dem Sofa entspannt sitzend durch die farbenfroh präsentierten KaufEin-Publikationen blättert. Was hier an- und dargeboten wird, ist gleichsam zum Greifen nah. Dieses Gefühl bietet keine Applikation auf einem Smartphone oder dem iPad.

    Mensch kann das Bratergebnis, das man mit der neuen Lidl-Pfanne erzielen wird, schon fast schmecken. Mensch fühlt das warme Wasser wohlig an sich herabfließen, während er das Angebot für die LED-Wellness-Handbrause studiert. Und Mensch ist entzückt, wenn er sich die Präsenz der Aldi-LED-Gartenlaterne in die Zukunft blickend vergegenwärtig. Wie wird es sein, wenn er mit seinem Liebsten auf den im gleichen Geschäft erhältlichen bequemen Stühlen mit bunten Polstern gen Sternenhimmel schaut und beide dabei ein Glas Irgendwas trinken, das der Fastvollsortimenter diese Woche auch zu einem wirklich guten Preis offeriert. Das Mensch keinen Garten, sondern einen Balkon hat, stört dabei nicht wirklich. So eine Laterne kann man ja abends mit in die Wohnung nehmen, da macht sie sich auch sehr schön.

    Es ist also eine unbändige Vorfreude, ausgelöst von den Produktempfehlungen, die die Fantasie des Lesenden so ankurbelt, das er fasziniert von Dingen ist, die er eigentlich nicht braucht, nun aber unbedingt haben muss. Wer sich dem verweigert, indem er ein Konsuminformationenablehnungsschildchen an seinen Briefkasten klebt, der lässt sich fantastische sinnliche Erfahrungen der Vorfreude entgehen.

    Zudem verweigert er seinem Gehirn den Zugang zu gartenlaterenen-induzierten Projektions-Glückshormonen. Und der Wirtschaft schadet er zudem, weil er die Inlandsnachfrage schwächt und Arbeitsplätze gefährdet. Wie unsolidarisch ist doch eine solche Haltung. Wenn Sie so denken, dann überdenken Sie dies bitte. Noch ist es Zeit umzukehren. Welche Freuden Sie erwarten wissen Sie ja nun. Was ich Ihnen nicht verraten habe ist, wie Sie sich fühlen werden, wenn für Sie vollkommen unerwartet zur Wochenmitte Prospektnachschub erhalten und von magischen Kräften geleitet wie hypnotisiert den Weg zu einem holländischen Allerleidiscounter finden werden.

    6 min
  • netkiosk.digital RADIO – METRO KW 19/25

    Autor und Sprecher

    Elisabeth Siefert
    Thorsten A. Siefert

    Technik und Gestaltung

    Thorsten A. Siefert

    Willkommen bei „METRO“

    Viel Musik und die Rückschau auf unsere KW 18.

    • Vier Minuten guter Schlaf
    • Versicherungsfremde Leistungen – Wer zahlt für wen?
    • Daylas Spitz(en)weisheiten
    • Keine eigene Playlist? Dann drück auf Play und lass dich von unserer Spotify Playlist mitreißen.

      50 min

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