Bei der Anmietung von gewerblichen Räumen sind Lage und Umfeld für den Mieter maßgeblich. Diese bestimmen den Mietpreis und auch die zu erwartende Kundenfrequenz. Hierzu gehört unter anderem, wer Vormieter gewesen ist. Allerdings muss der Makler oder Vermieter den Interessenten nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf nichts zu dem Vormieter sagen. In dem Fall ging es um einen Frisörladen – in Räumen, die früher ein Bordell genutzt hatte.
Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft, im Podcast: