Seitenweise Formulare auszufüllen mag nicht immer Spaß machen – es kann sich aber lohnen, zum Beispiel bei der Steuererklärung. Viele Angestellte, die nicht dazu verpflichtet sind, geben aber trotz der Aussicht auf Rückzahlung keine Steuererklärung ab, da sie den Aufwand scheuen. Wer einmal freiwillig eine Steuererklärung abgibt, müsse immer eine Steuererklärung machen, heißt es dann oft. Gilt wirklich: einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft dazu im Podcast: