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In dieser Folge Recht für jeden geht es um ein Phänomen, dass den meisten vom Jahrmarkt bekannt sein dürfte: Wahrsager. Oder aus Filmen. Oder auch sonst im Leben? Vielleicht besucht Ihr selbst Wahrsager? So oder so: Es geht darum, ob man mir ihnen einen Vertrag schließen, und die von ihnen Versprochene Leistung dann auch einklagen kann.
Klingt erst mal unrealistisch, da man doch nichts einklagen kann, was niemand erfüllen kann, oder etwa doch?
Inhalt:
Quelle zum weiter informieren: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/magische-kraefte-als-vertragsleistung-kein-zahlungsanspruch-fuer-das-geschaeft-mit-der-hoffnung/
Soziale Medien: https://linktr.ee/rechtfuerjeden
Soundeffekte von: https://www.zapsplat.com
Wenn Ihr die Hintergründe des Rechts kennenlernen und dadurch Euren Alltag besser verstehen wollt, dann seid Ihr bei „Recht für jeden“ genau richtig. Wenn Ihr meinen Podcast gern hört und/oder meine Videos gern schaut, dann unterstützt mich bitte, indem Ihr anderen davon erzählt und überall gute Bewertungen und, wo das möglich ist, Kommentare hinterlasst.
Möge das Recht mit Euch sein!
Die einrichtungsbezogene Nachweispflicht für den Impf- oder Genesenenstauts (bzgl. Corona), die v. a. für Pflegepersonal in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern gilt, bleibt vorerst bestehen. Das hat das BVerfG entschieden. Warum das so ist und meine eigenen Gedanken dazu, erzähle ich Euch in dieser Folge.
Inhalt:
Quelle: BVerfG, Beschluss von 10.2.2022 – 1 BvR 2649/21 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2022/02/rs20220210_1bvr264921.pdf?__blob=publicationFile&v=2)
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Möge das Recht mit Euch sein!
Der Rapper Drake soll angeblich Chilli-Sauße in ein benutztes Kondom gefüllt haben, um zu verhindern, dass ihm das Sperma „gestohlen“ wird. Der Versuch genau dazu soll aber erfolgt sein, als ein Model, mit dem der Rapper sich in einem Hotelzimmer vergnügte, sich die „Reste vom Fest“ vaginal einzuführen, um Schwanger zu werden. Kurz darauf soll sie, aus vorstellbaren Gründen, gemerkt haben, dass etwas nicht ganz in Ordnung ist. Das Model droht angeblich damit, Drake zu verklagen …
Ob das nun stimmt oder nicht, sei mal dahingestellt, wir nehmen den Sachvehalt einfach als fiktiv an, und prüfen ihn anhand des deutschen Strafrechts durch – wie könnten sich beide Parteien strafbar gemacht haben?
Inhalt:
Quellen:
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Möge das Recht mit Euch sein!
„Einfach mal nach dem Rechten schauen“ und in Eure Wohnung reinplatzen? Euch die Kaution ewig nicht zurückzahlen? Euch zum Renovieren zwingen? Was Vermieter dürfen und behaupten zu dürfen, liegt oft weit auseinander. Nachdem Ihr diese Folge gehört habt, lasst Ihr Euch – hoffentlich – nicht mehr so schnell täuschen.
Inhalt:
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Möge das Recht mit Euch sein!
Viele von Euch wollten wieder etwas zum Studium hören. Vielleicht seid Ihr im ersten Semester, vielleicht im zweiten, vielleicht im zehnten. Egal, diese Tipps sollten Euch allen helfen. Ich drücke Euch fest die Daumen.
Inhalt:
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Möge das Recht mit Euch sein!
Diesmal spricht der Titel für sich: Wenn man eine „Spritztour“ macht und das Auto einfach irgendwo stehen lässt, ist das dann Diebstahl? Die Antwort könnte Euch überraschen (Klickbait beabsichtigt, könnte sie aber wirklich).
Inhalt:
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Möge das Recht mit Euch sein!
Ein seit 35 Jahren einsitzender Häftling ohne ernsthafte Resozialisierungschance erträgt sein Leben im Gefängnis nicht mehr. Er wollte sich deshalb das Leben nehmen und beantragte dementsprechend bei der Gefängnisleitung, sich auf eigene Kosten entsprechende Medikamente besorgen zu dürfen. Die lehnte ab, aber ganz so leicht geht es wohl nicht, sagt das BVerfG …
Inhalt:
Quelle: BVerfG, Beschl. v. 3.11.2021 – 2 BvR 828/21 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2021/11/rk20211103_2bvr082821.pdf?__blob=publicationFile&v=1)
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Möge das Recht mit Euch sein!
Der YouTuber Drachenlord, mit bürgerlichem Namen Rainer Winkler, muss zwei Jahre ins Gefägnis. Er hat Berufung eingelegt, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. In dieser Folge erkläre ich, warum er ins Gefängnis muss und ob man das vielleicht auch anders hätte sehen können.
Inhalt:
Quellen:
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Möge das Recht mit Euch sein!
Der EuGH hat Polen zu einer Rekordstrafzahlung i. H. v. 1 Mio. € pro Tag verurteilt, weil Polen die Rechtsprechung des EuGH ignoriert. Es ist nicht die erste Strafe dieser Art, aber ein guter Anlass, einmal über das Verhältnis von nationalem Recht und Unionsrecht zu sprechen, auch in Deutschland. Was viele nicht wissen: Die Auffassung Polens steht in der EU nicht allein, und vielleicht, nein, vermutlich wohnt Ihr sogar in einem Land, dessen Meinung gar nicht so weit entfernt von derjenigen Polens ist.
Inhalt:
Quelle: Fromberger/Schmidt, Die Kollision von nationalem und europäischem Recht – Zugleich ein Beitrag zur Problemverortung im Mehrebenensystem, ZJS 2018, 29 (http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2018_1_1183.pdf)
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Möge das Recht mit Euch sein!
Der Titel dieser, wieder etwas kürzeren, Folge sagt eigentlich alles. Ich habe mich mal wieder an einer Nutzerfrage orientiert und hoffe, Ihr lernt was, aber lieber nicht für Euer Leben ... Wir sind ja alle irgendwo Engel.
Inhalt:
Quelle: Reniger, Strafrecht Besonderer Teil I, 23. Auflage, 2021, § 16 Rn. 6–9
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