Der Rapper Drake soll angeblich Chilli-Sauße in ein benutztes Kondom gefüllt haben, um zu verhindern, dass ihm das Sperma „gestohlen“ wird. Der Versuch genau dazu soll aber erfolgt sein, als ein Model, mit dem der Rapper sich in einem Hotelzimmer vergnügte, sich die „Reste vom Fest“ vaginal einzuführen, um Schwanger zu werden. Kurz darauf soll sie, aus vorstellbaren Gründen, gemerkt haben, dass etwas nicht ganz in Ordnung ist. Das Model droht angeblich damit, Drake zu verklagen …
Ob das nun stimmt oder nicht, sei mal dahingestellt, wir nehmen den Sachvehalt einfach als fiktiv an, und prüfen ihn anhand des deutschen Strafrechts durch – wie könnten sich beide Parteien strafbar gemacht haben?
Sachverhalt
Straftaten des Models? Diebstahl
Ist Sperma eine Sache?
Straftaten Drakes? (gefährliche) Körperverletzung
Notwehr gegen „Spermaraub“
Wertungen und Eure Meinung
https://www.musikexpress.de/instagram-model-droht-drake-wegen-hot-sauce-in-kondom-zu-verklagen-2103479/
https://www.vip.de/cms/rapper-drake-verhindert-samenraub-mit-chili-sauce-jetzt-will-model-klage-einreichen-4900313.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Samenraub
Bosch in: Schönke/Schröder Strafgesetzbuch. Kommentar, 30. Aufl., 2019, § 242 Rn. 9–10.
Wittig in: v. Heintschel-Heinegg, BeckOK StGB, 51. Edition, Stand 1.11.2021, § 242 Rn. 4–4.2.Soziale Medien: https://linktr.ee/rechtfuerjeden
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