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Im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem französischen Atomstaat und Umweltverbänden haben letztere am 27. Oktober einen Teilerfolg erzielt. Das Verfassungsgericht in Paris erkennt die Existenz und Schutzbedürftigkeit „zukünftiger Generationen“ an. Zugleich wurde die Passage, welche die (Nicht-) Rückholbarkeit des Atommülls im Umweltgesetzbuch regelt als verfassungskonform gewertet.
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