Wer Gebrauchsgüter aller Art kauft, ob Auto, Gartenschlauch oder Küchenmixer, kann bei einem eventuellen Mangel die gesetzliche Gewährleistung, die sogenannte Garantie in Anspruch nehmen. Seit Jahresbeginn gelten dafür neue Regeln. Der Zeitraum der Gewährleistung bleibt gleich wie bisher, 2 Jahre. Aber während Mängel bisher innerhalb von zwei Monaten nach dem Kauf dem Händler mitzuteilen waren, um Ansprüche geltend zu machen, ist das künftig ganze zwei Jahre nach dem Kauf möglich. Geändert hat sich auch etwas bei der sogenannten Umkehr der Beweislast. Das betrifft den Zeitraum, in dem bei einem Mangel der Händler beweisen muss, dass der Mangel nicht schon beim Kauf bestanden, sondern der Käufer ihn nach dem Kauf verursacht hat. Diese Zeitspanne wurde von 6 Monaten auf ein Jahr angehoben. Haarig wird es bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen, die im Onlinehandel keine Seltenheit sind, denn in einigen Ländern der EU gelten eigene Regeln. Den Überblick hat Julia Rufinatscha vom Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen.