Noch § 5 Kaufrecht, Teil 4 Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: maßgeblicher Zeitpunkt: Gefahrübergang, Beweislast, Vermutung des § 477 BGB; Begriff des Rechtsmangels (§ 435 f BGB);
Ausschluss und Begrenzung von Gewährleistungsansprüchen: Unerhebliche Tauglichkeitsminderung, Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers (§ 442 BGB), Verkauf durch den Pfandgläubiger (§ 445 BGB), Vertraglicher Ausschluss/Begrenzung