Noch § 5 Kaufrecht, Teil 4: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: Unerheblichkeit des Sachmangels, Gleichstellung der Mankolieferung mit dem Sachmangel, teilweise Mangelhaftigkeit einer (teilbaren) Gesamtsache; Vertraglicher Gewährleistungsausschluss; Garantien beim Kauf;
Rechtsbehelfe des Käufers vor Gefahrübergang bei behebbaren und unbehebbaren Mängeln;
Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang: Nacherfüllung (§ 439 BGB)