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Leider haben die Gutachterlichen Bescheide der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, die zumeist den Landesärztekammern angeschlossen sind, seit geraumer Zeit nicht mehr das Gewicht bzw. die Relevanz, die sie früher hatten. Früher heißt in diesem Fall in den ersten Jahren nach dem Jahrtausendwechsel.
Gerne empfehlen die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser diesen Weg. Wissend, dass zwischen 70 und 80% der Bescheide zugunsten der Behandlerseite ausgehen. Und selbst wenn einmal ein für den Patienten positiver Bescheid ergangen ist, wollen diese oftmals – und dies trotz der ursprünglichen Empfehlung, diesen Weg zu bestreiten – nicht in eine außergerichtliche Schadensregulierung eintreten.
So auch im Fall von Annegret, die trotz festgestellter neurologischer Ausfälle erst viel zu spät behandelt worden ist und jetzt zeitlebens mit etlichen Beschwerden und Einschränkungen zu kämpfen hat. Da ist der sechsstellige Schadensersatzbetrag, den sie nach Jahren erhält auch nur ein schwacher Trost.
Umso freudiger ist dagegen die Nachricht einer Hörerin, die einen Patienten der Praxis, in der sie arbeitet, vor einem größeren Schaden bewahrt hat. Und dies aufgrund von Informationen, die sie aus einer der jüngeren Folgen des Podcasts gewonnen hatte.
+++ Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html +++
Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://art19.com/privacy. Die Datenschutzrichtlinien für Kalifornien sind unter https://art19.com/privacy#do-not-sell-my-info abrufbar.
By Tanina Rottmann & Peter Gellner5
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Leider haben die Gutachterlichen Bescheide der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, die zumeist den Landesärztekammern angeschlossen sind, seit geraumer Zeit nicht mehr das Gewicht bzw. die Relevanz, die sie früher hatten. Früher heißt in diesem Fall in den ersten Jahren nach dem Jahrtausendwechsel.
Gerne empfehlen die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser diesen Weg. Wissend, dass zwischen 70 und 80% der Bescheide zugunsten der Behandlerseite ausgehen. Und selbst wenn einmal ein für den Patienten positiver Bescheid ergangen ist, wollen diese oftmals – und dies trotz der ursprünglichen Empfehlung, diesen Weg zu bestreiten – nicht in eine außergerichtliche Schadensregulierung eintreten.
So auch im Fall von Annegret, die trotz festgestellter neurologischer Ausfälle erst viel zu spät behandelt worden ist und jetzt zeitlebens mit etlichen Beschwerden und Einschränkungen zu kämpfen hat. Da ist der sechsstellige Schadensersatzbetrag, den sie nach Jahren erhält auch nur ein schwacher Trost.
Umso freudiger ist dagegen die Nachricht einer Hörerin, die einen Patienten der Praxis, in der sie arbeitet, vor einem größeren Schaden bewahrt hat. Und dies aufgrund von Informationen, die sie aus einer der jüngeren Folgen des Podcasts gewonnen hatte.
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